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Werner fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Urheber und Copyright Verletzung?

Ein ferner Bekannter hat mir mit meinen Texten und Materailaien eine Homepage errichtet. nun musste ich feststellen, daß er mit meinem Material ein Buch veröffentlicht hat, daß er auch noch auf meiner Seite anbietet (sic !)

Was kann ich dagegen tun ? Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten

Gruß, Werner

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    @ Tante Gerti: Falsch!!!! Das Urheberrecht zählt zu den Grundrechten; es gilt immer, augenblicklich mit der Schaffung des Werkes und muss NICHT extra eingefordert werden. JEDES schöpferische(!) Werk ist somit von Beginn an als geistiges Eigentum geschützt. Also nix mit "selber schuld" (komisch, ich musste beim Lesen deiner Antwort sofort an Diether Nuhr denken.. *pfeifindieluftgugg*)

    Zur Frage selbst: @ mxn hat es schon sehr gut dargelegt; das würde ich so unterschreiben. Wenn dein Material ausreichend für ein Buch ist, kann man auch von der (für das Urheberrecht maßgeblichen) nötigen Schöpfungshöhe ausgehen. Damit bist du voll im Recht und solltest das auch gelten machen:

    1. Auf Unterlassung und Rückruf bereits ausgelieferter Bücher mahnen

    2. Einforderung der durch das Buch erzielten Erlöse, ggf. Schadensersatz (die Inhalte des Buches sind dein Werk, somit stehen dir auch die Gewinne daraus zu)

    3. notfalls einstweilige richterliche Verfügung für Punkt 1. sowie Zivilklage auf 2. und ggf. auch Strafanzeige. Auf die unerlaubte Vervielfältigung stehen schon mal bis zu 3 Jahre. Dazu gibt er sich noch als Urheber aus - nochmal bis zu 3 Jahre. Mit Geldstrafe wird da nicht mehr viel drin sein, da er den Verstoß zur persönlichen Bereicherung begeht.

    Was die Kosten für den Anwalt betrifft: Erkundige dich, ob du die Voraussetzungen für Gerichtskostenbeihilfe erfüllst! Dann übernimmt die Justizkasse die Kosten (und holt sie sich beim Verursacher wieder).

    Ciao

    @ NaturalBornKieler: Geiler Nick! :-)

    Grundsätzlich hast du recht, man muss nicht immer gleich zum Anwalt. Aber in dem Fall.. Für Werners Bekannten geht's vor allem um bares Geld; für den Druck der Bücher musste er wahrscheinlich erst mal in Vorleistung gehen. Selbst wenn die Kosten der Verlag übernimmt, holt der sich bei einem Urheberrechtsstreit auf alle Fälle das Geld zurück; evtl. plus Vertragsstrafe. Da geht's um einige Tausend Euro; alles was da mündlich besprochen wird, läuft auf eine reine Hinhaltetaktik raus. Deshalb würde ich an Werners Stelle gar nichts mehr mündlich machen; wenn schon nicht über den Anwalt dann zumindest schriftlich per Einschreiben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sorge dafür, dass Du die offensichtliche Urheberrechtsverletzung belegen kannst (z.B. Dokumente, Zeugen etc.). Schreibe dem Bekannten einen unmissverständlichen Brief, dass Du nicht mit der Veröffentlichung Deiner Inhalte einverstanden bist. Benenne unbedingt die fraglichen Inhalte genau.

    Setze eine Frist zur Unterlassung.

    Sollte die Frist verstreichen, solltest Du in jedem Fall bei einem Fachanwalt anfragen, wie Du weiter vorgehen solltest und ob Deine Belege ausreichend sind.

    Du solltest Dich auf keinen Fall aufgrund Geldmangel von Deinem guten Recht verabschieden. Manchmal reicht auch nur ein Schreiben mit der Drohung, den Rechtsweg einzuschlagen.

    Wer nicht hören will muß fühlen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zusätzlich zu den hier genannten Rechtstipps möchte ich die Möglichkeit erwähnen, dass du mit dem Betreffenden erstmal reden könntest. Der Gang zum Anwalt muss nicht gleich der erste Schritt sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du im Recht bist (und davon gehe ich einmal aus), kannst du dir ruhigen Gewissens einen (Fach-) Anwalt nehmen. Denn dieser wird von der gegnerischen Partei bezahlt (und das auch nicht zu knapp).

    Lasse dich nicht hinreisen, deinem Bekannten irgendwie "zu drohen" . Das übernimmt besser dein Anwalt.

    Alternativ kannst du auch Straf-Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. (Das ist auch kostenlos.)

    Viel Glück

    (ach ja: Urheberrecht entsteht AUTOMATISCH, wenn irgendein "Werk" geschaffen wird - unabhängig davon, ob es schriftlich/anwaltlich oder dergleichen registriert wird)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Handelt es sich um literarische Texte? Oder Texte von Werken der Musik?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer vergessen hat, das Urheberrecht zu schützen, hat schlechte Karten. Kismet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum hast du das Buch nicht selber geschrieben und angeboten? Warum nicht selber eine Webseite gestaltet? Warum bei der Weitergabe der Texte und Materialien nicht deinen Copyrightschutz eingesetzt? Warum keine Rechtsschutzversicherung die den Anwalt und die Klage bezahlt hätte? Warum so leutselig zu Leuten die du anscheinend nicht mal genau genug kennst? Möglicherweise verdient sich jemand mit deinem Wissen jetzt noch Geld!!

    Wie soll man jemand helfen der elementarste Sicherungen ausläßt!

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