Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wohngeldanspruch bei 2ter Ausbildung?

Hallo, habe eine Frage zu einem Spezialfall.

Wenn man nach Studienabbruch eine Ausbildung anfängt und im ersten Lehrjahr ca 450 Euro Lohn hat, besteht da ein Anspruch ?

Die Miete beträgt 320 Euro kalt,das Mietlimit-358 Euro für die Stadt ( Stufe IV) würde nicht überschritten.

Beim Wohnungsamt hieß es, daß der Lebensunterhalt von ca 350 Euro gewährleistet sein muß,sprich das eigene Ausbildungs-Gehalt diesen und die Miete decken müßtem, bevor ein Anspruch auf Wohngeld bestünde.

Und das alles stünde im Zusammenhang damit, daß es sich um eine Zweite Ausbildung ( Studium gilt ja als Erste) handele.

Bafög u.Ä fällt in diesem Fall eh flach, da zweite Ausbildung.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Und wenn du 3 Ausbildungen machen würdest und dein Einkommen reicht nicht für Wohngeldbezug, steht dir immer noch eine Aufstockung zu für deine Grundsicherung. Du bist sehr schlecht auf dem Wohnungsamt beraten worden, d.h. wenn deine Angaben hier richtig sind. Gehe zur Sozialberatung in deinem Ort oder Bürgerhilfe o.ä. und lasse dich ganz schnell beraten.

    Quelle(n): Arbeit in RA Kanzlei
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann mir nicht vorstellen, daß eine 2. Ausbildung etwas mit der Ablehnung zu tun haben sollte, es sei denn das gilt nach deinem Abbruch des Studiums als deine erste Ausbildung. Oder es gibt eine Unterscheidung zwischen Studium und Ausbildung (dann wäre das doch deine 1. Ausbildung und dann bekommst du auch nichts) siehe dazu diesen Link:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

    Wenn du direkt nach dem abgebrochenem Studium die Ausbildung begonnen hast, kann es auch sein, daß deine Eltern noch für Dich zuständig sind (kommt drauf an wie alt du bist) usw. Stell doch einfach mal einen Antrag und sehe ob du was bekommst.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.