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Kati B fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

WelcheRechtsform bei der Polizei?

Hallo,

ich bin Schülerin an einem Wirtschafts- und Verwaltungsgymnasiums und soll ein Porträt über die Polizei in MV erstellen. Mein Problem ist nun, dass ich nicht weiß zu welcher Rechtsfporm diese gehört. Kann mir diese Frage jemand beantworten?

Und dann würde ich gerne noch die polizeiliche Kriminalstatistik erwähnen, im Sinne davon, dass es keine eindeutige Produktivität gibt. Man aber die atbeit der polizei zumindest teilweise daraus ablesen könnte, da sie ja für sicherheit und ordnung sorgt. Weiß aber nicht wie ich es ausdrücken sollen...

Bitte denkt nichts falsches von mir, ich möchte bestimmt nicht, dass ihr mir meine Hausaufgaben macht und von der Mappe habe auch schon 10 Seiten fertig..nur nun stockt es...vllt könnt ihr ja weiterhelfen???

Danke schonmal im vorraus

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    als Trachtengruppe würde ich sagen e.V. - eingetragener Verein - Nur wer ist der Kassenwart -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei ist eine Behörde! Ersatzweise eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei ist ein Vollzugsorgan der inneren Verwaltung. Sie gehört zu vollziehenden Staatsgewalt. Da sie eine Behörde ist, hat sie keine Rechtsform wie z.B. Firmen, Gesellschaften oder Vereine.

    Es gibt die Bundespolizei und die Polizeien der Länder. Die Länder haben eigene Polizeiaufgabengesetze, welche aber weitgehend gleich sind.

    Hier Art. 2 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes

    Art. 2

    Aufgaben der Polizei

    (1) Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.

    (2) Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

    (3) Die Polizei leistet anderen Behörden und den Gerichten Vollzugshilfe (Art. 50 bis 52).

    (4) Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind.

    Ferner hat die Polizei Aufgaben nach der Strafprozeßordnung

    hier § 163 StPO

    (1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.

    Einen etwa gleichlautenden Text gibt es im Ordnungswidrigkeitengesetz. Gib diesen Begriff im Internet ein und Du kannst ihn dort nachlesen.

    Ich weiß, das der Text schwer zu verstehen ist, lass Dir den Text von einem Dir bekannten Polizisten erklären.

    Du solltest Begriffe wie:

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung,

    Befugnissse

    Gefahrenabwehr,

    Verdunkelungsgefahr,

    Schutz privater Rechte,

    Gefahr im Verzug,

    Straftatenerforschung,

    Gesetzliche Vorschriften kennen.

    Leider ist das nur der Teil, welcher die Aufgaben der Polizei umschreibt. Die Befugnisse, wie vorläufige Festnahme, Verhaftung, erkennungsdienstliche Behandlung usw. stehen in weiteren §§ der StPO, OWiG, PAG.

    Polizeiliche Statistiken kannst Du im Internet nachlesen. Es würde hier jeden Rahmen sprengen.

    Jetzt hast Du genug zum Lernen. Viel Spaß und LG Eulenspiegel

    Quelle(n): Berufserfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei ist hierarchisch organisiert und ein Organ der Exekutive auf Länderebene. Sie untersteht dem Landesinnenministerium.

    Was den Argument mit der Produktivität angeht würde ich das Ganze folgendermaßen aufbauen:

    1. Die Aufgabe der polizei ist es, Kriminalfälle aufzuklären und zu vermeiden

    2. Kriminalität hat auch soziale soziale Ursachen.

    Ergo ist eine niedrige Kriminalitätsrate nicht unbedingt auf die Polizei zurückzuführen, doch kann sie dazu beitragen. Ergo kann die Produktivität der Polizei nicht an der Kriminalitätsrate gemessen werden.

    Da auch die Zahl der Verhaftungen mit der Kriminalität zusammenhängt ist diese nicht nur von der Qualität der Polizeiarbeit abhängig.

    Ebenso ist die Aufklärungsrate ein Resultat aus der Menge der Kriminalitätsdelikte, dem Professionalisierungsgrad des Verbrechens und der Polizeiarbeit.

    Um also einen Eindruck von der Produktivität der Polizei zu bekommen müssen Kriminalitätsrate, Aufklärungsrate und Verhaftungen als Hinweise betrachtet werden, nicht als Messlatte.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
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