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kein trinkgeld!!!ist das gerecht?
also ich arbeite als kellnerin beim griechen und das seit ca 6 monaten.meine chefin überlässt mir aber nicht mein trinkgeld und ansonsten wird es auch nicht unter den kollegen aufgeteilt.ich arbeite immer am wochenende und bekomme 6 euro std.im prinzip denke ich,das mir das trinkgeld zusteht oder es zumindestens aufgeteilt werden sollte.habe oft mehr trinkgeld zusammen als wie ich am abend verdient habe.nun ist es mir aber peinlich meine chefin anzusprechen und hab auch sorge evt meinen job zu verlieren.wisst ihr nen rat,wie ich da geschickt nachfrage und es nicht blöd rüber kommt?
16 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nach Definition des Gesetzgebers ist Trinkgeld ein Geldbetrag, den ein Dritter an den Arbeitnehmer leistet. Es ist deshalb nicht zulässig, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gegen seinen Willen zwingt, das Trinkgeld abzuliefern und der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers zu unterstellen.
(Neue Gewerbeordnung IV)
Sprich es an. Und wenn sie dich rauswerfen kannst du Ihnen mit einer Klage drohen, wenn sich keine gütliche EInigung findet :)
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wie asozial! Wenn sie es Dir nicht freiwillig gibt, bekommst Du es auch nicht auf Nachfrage, soviel ist sicher. Ist doch für sie ein schönes -steuerfreies- Zubrot, für das sie noch nichtmal einen Finger krumm machen muÃ. Ich glaube nämlich kaum, dass sie das rechnungstechnisch nirgendwo auftauchende Geld beim Finanzamt angibt. Es braucht Dir nicht peinlich zu sein, das Geld steht den Bedienungen zu, nicht dem Inhaber. Sie zockt ihre Mitarbeiter ab und nutzt dabei ihre Position als Arbeitgeberin aus. Ob Du für so jemanden arbeiten möchtest, für lächerliche 6,-- € die Stunde noch dazu, muÃt Du selber entscheiden. Ich glaube nicht, dass Du das Trinkgeld ohne nachdrückliches Verlangen bekommst, und in dem Fall muÃt Du abwägen, was Dir wichtiger ist: Dein Job oder Dein Selbstwertgefühl. Zur Not kannst Du sie immer noch beim Finanzamt verpfeifen. Vielleicht zieht man dort ja dann mal eine auÃerordentliche Steuerprüfung in Betracht.
- savageLv 7vor 1 Jahrzehnt
warum sortierst du denn das trinkgeld nicht extra? dann stimmt die kasse und keiner kann dir was. habe ich auch immer so gemacht. das trinkgeld gehört dir. wenn das deine chefin einkassiert, ist das ja unterschlagung. da würde ich auf die barrikaden gehen. alles muss man sich nicht gefallen lassen. und bei sechs euro schon mal gleich garnicht!!!
@hutchison....super recherchiert!!!!
- ----Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Was sagen denn deine Kollegen dazu ? Hast du schon mal mit ihnen gesprochen ? Vielleicht geht das Ganze in einen Topf für eventuelle Unternehmungen. Wenn nicht würde ich mich schon mal bei der Chefin erkundigen , denn gerecht finde ich das nicht.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Trinkgeld gehört dem Bediener! Das ist ein Geschenk des Gastes!!
Arbeitest Du einzeln, gehört es Dir und kannst es sofort in die Tasche stecken. Seid ihr in Brigade, wird das Trinkgeld durch die Anzahl der Bediener geteilt. Ist die Küche top in der Arbeit gewesen, kann sie einen Teil davon bekommen, auch der Tresenmann. Niemals aber der Inhaber der Kneipe!!!
Bei so einer Kuh hätte ich am ersten Tag einen Wutanfall bekommen!!!!
Eine elende gottlose Schweinerei. Und das läÃt Du Dir 6 Monate gefallen?
Quelle(n): Selber 15 Jahre Kneipe gemacht. Restaurant, Bierschenke, Hotel, Nachtbar, Pizzastand. - vor 1 Jahrzehnt
Ich würde die Chefin daraufhin ansprechen
Viel Glück und lass mal bitte vom Ergebnis hören
- LeonLv 6vor 1 Jahrzehnt
Seit dem 01.01.2002 sind Trinkgelder steuerfrei, der so vom Gast Belohnte kann diese also ohne Probleme oder schlechtes Gewissen behalten. Vorher hatte der Chef das Trinkgeld einzukassieren und auf der Lohnabrechnung entsprechend zu deklarieren sowie Steuern und Sozialabgaben auf diese Trinkgelder abzuführen. Vermutlich resultiert daraus noch der Glaube vieler Chefs, die Trinkgelder einzukassieren
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Trinkgeld sollte nach einem Stufenplan aufgeteilt werden. Wenn die Chefin sich weigert, das auszuzahlen, ist ein Betrag von 6 Euro deutlich zu gering. Notfalls kannst Du ja Gästen vom Trinkgeld abraten - ein kleiner Hinweis genügt, um auch die dämlichste Chefin zu "überzeugen"!
Verzichte auf die Entgegennahme und schon wird sich der Chef Deiner "erbarmen" - Trinkgeld ist das Honorar für guten Service - kein Zusatzeinkommen für die Inhaber.
- BonnieLv 7vor 1 Jahrzehnt
Solltest du selber die Gäste abkassieren und sie geben dir Trinkgeld dann steck es sofort in deine eigene Tasche.
Das darfst du wenn der Gast sagt das es nur für dich ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ganze ist ganz einfach,wenn du kassierst,nimmst du sofort dein Trinkgeld weg!!
Das ist üblich und normal oder es gehört dir nach der Endabrechnung,deine Chefin hat keinen Anspruch drauf !!
Quelle(n): Meine Erfahrungen mit Personal !! Solltest du eine besser bezahlte Tätigkeit suchen : https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellena...