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loqum fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

GEZ ? Rückwirkend befreien?

Also ich hab folgendes Problem:

im September bin ich vom Elternhaus ausgezogen und da ich Bafög kriege, weiß ich das ich befreit bin. Im Januar erhielt ich ein Schreiben von der GEZ Stelle, das ich GEZ Gebühren zahlen muss, also hab ich daraufhin mein Bafög-Bescheid kopiert und abgeschickt.

Jetzt erhalte ich ein Brief mit dem Vermerk ihr Kontorückstand beträgt 77,68 € (...), sie sind ab 01.02.2010 befreit. :S

Bin aus Wolken gefallen, was ist das jetzt den ? Muss ich das jetzt auch zahlen ? Da ich von Anfang an davon ausgegangen bin, das ich da nichts zahlen muss, hab ich mir auch desweiteren keine Gedanken darüber gemacht und mich darum nicht gekümmert und jetzt kommt so ein offener Rückstand ?? Ich krieg ja grademal 95 euro Bafög.

Könnt ich das irgendwie regeln oder klären? Hab ich da irgendein Recht, dass ich das nicht zahlen muss ? Was könnt ich dagegen tun ? Hab Widerspruchsrecht aber was kann ich den begründen ?

Übrigens es ist verweist auf Art 4. Staatsvertrag, dass eine rückwirkende Befreiung nicht zulässig ist. Ich möchte es aber trotzdem nicht zahlen.. :(

Danke im Voraus

Update:

Doch ich hab ein Fernseher und ein Radio die ich nie benutze :S

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Weil ich mich beruflich damit auskenne, will ich Dir sagen, dass Du aus der Sache nicht mehr rauskommst. Eine Rückwirkende Befreiung gibt es bei GEZ nicht.

    Nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" hättest Du von Anfang an einen Befreiungsantrag stellen müssen. Du könntest höchstens mal anfragen, ob Du es in Raten bezahlen kannst.

    Sorry, ich weiß, das wolltest Du nicht hören.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da die Befreiung erst ab dem Monat der Antragstellung Gültigkeit hat, ist es rechtlich in Ordnung. Den Antrag hättest Du müssen rechtzeitig stellen.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Drum rumm kommst du da nicht. Du könntest auf den Gerichtsvollzieher warten und einen Offenbarungseid leisten. Gehst du dann irgendwann arbeiten, kannst du Gepfändet werden und den Betrag mit Zins und Zinseszins zurückzahlen. Für eine Insolvenz wird der Betrag wohl noch nicht ausreichen.

    Bedenke das alle halbe Jahre ein neuer Befreiungsantrag eingereicht werden muß. Und das rechtzeitig, denn sonst mußt du wieder einen Monat bezahlen. Liegt dir dein neuer Bafögbescheid noch nicht vor, mußt du trotzdem den neuen Antrag einreichen und ein Schreiben beilegen das du den Antrag nachreichst wenn er da ist.

    Versuche eine Ratenzahlung denn sonst steigen die Kosten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast du denn seit September 2009 Radio / Fernsehen bei der GEZ angemeldet?

    Wenn n i c h t: Widerspruch . . . und teile freundlich mit, dass du erst den GEZ-Befreiungsbescheid abgewartet hättest, um dann (ab 1.2.2010) ein Fernsehen in die Wohnung zu holen. Es müsse sich um ein Versehen handeln, denn eine rechtsgültig unterschriebene Anmeldung von Geräten in deiner neuen Wohnung könne nicht vorliegen.

    Und pack gleichzeitig die gesamte Rechnung, die dir die GEZ zugestellt hat mit allem Drum und Dran in den Widerspruch-Brief mit dem Vermerk: "Zu meiner Entlastung zurück".

    Achtung: Gebühren werden nicht für ein Fernsehen / Radio erhoben, weil du die Geräte benutzt, sondern weil sie da stehen und du sie jederzeit benutzen könntest!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    rückwirkend geht nicht - Empfangsgerät - PC - ist da - also Rückstand abzahlen und falls Du gar nichts bezahlen möchtest, alle Geräte abmelden -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für was sollst du denn bezahlen, wenn du bis jetzt noch gar kein Empfangsgerät besitzt?

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