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Maik M fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Gute Augen für Polizei?

Da ich in 2 Jahren mein Abitur haben werde, mache ich mir natürlich jetzt schon Gedanken welchen beruflichen Weg ich einschlagen werde. Ich habe mir auf der Homepage der BW-Polizei einmal die Einstellungsvorraussetzungen durchgelesen und festgestellt, dass ich eigentlich recht gute Karten habe, nur ein Punkt gibt mir doch zu denken:

Meine Augen sind relativ schlecht (4,0 und 5,0 Dioptrien), ich trage allerdings Kontaktlinsen.

Hier einmal ein Auszug aus der Homepage der baden-württembergischen Polizei:

Deshalb werden Sie von einem Polizeiarzt auf Herz und Nieren geprüft. So wird beispielsweise besonderes Augenmerk auf Ihr Gewicht und ihre Größe, die Gehör- und Sehleistung sowie die Kreislaufbelastung gelegt.

Nun wollte ich einmal nachhaken:

Ist mit "Sehleistung" jetzt genau das gemeint (schlechte Augen, hohe Dioptrienzahl; es gibt ja genug ältere Beamte mit ähnlich hoher Dioptrienzahl die ja auch nicht gleich suspendiert werden) oder meint man damit eher Augenkrankheiten??

Ich mache mir echt Gedanken um meinen Berufswunsch------> Polizeikommisar

Danke schon einmal im vorraus

4 Antworten

Bewertung
  • kama
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich wollte mich nach der Schule auch bei der Polizei bewerben, habe mich auch im Internet schlau gemacht und konnte die Regelungen, die dort zur Fehlsichtigkeit standen, nicht wirklich einschätzen. Es war, meine ich, nur die Mindestsehleistung in % angegeben.

    Also bin ich zum Augenarzt marschiert und habe ihn um die nötige Untersuchung nebst entsprechender Bescheinigung gebeten. Nach 2-3 Minuten hat er mich angeschaut und gemeint: "Ich hör mal hier mit den Tests auf, noch kostet es nichts... Vielleicht sollten Sie sich mal nach einem anderen Beruf umschauen."

    Soll heißen: Meine damals -3 und -3,5 Dioptrien lagen schon deutlich jenseits dessen, was man für eine erfolgreiche Bewerbung bei der Polizei braucht. Einzige Möglichkeit wäre eine OP gewesen, aber die hat meinen finanziellen Rahmen gesprengt. Kontaktlinsen bringen hier leider auch nichts, da sich die Regelung auf Sehleistung Ohne Sehhilfen bezieht. Tut mir leid (Auch für mich. Auch heute noch...)

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Niedersachsen ist man u n t a u g l i c h bei Vorliegen einer der folgenden Befunde:

    • Visus ohne Korrektur: Unter 0,3 ein- oder beidseitig. Bei Myopen vor dem 20. Lebens-jahr unter 0,5 ein- oder beidseitig. ( Sehschärfe für die Ferne nach DIN 58 220 )

    • Visus mit Korrektur: Unter 1,0 auf dem besseren und unter 0,8 auf dem schwächeren Auge.

    • Bei Hyperopen: Hyperopie in Cycloplegie über +2,5 dpt. auf einem Auge.

    • Farbuntüchtigkeit

    • Fehlende oder gestörte räumliche Sehleistung mit einem Bildpunktverschiebungswin-kel von mehr als 100 Winkelsekunden.

    • Augenveränderungen, die aus ärztlicher Sicht das Benutzen von Haftschalen unverzicht-bar machen.

    • Dämmerungssehschärfe > 1:2,7 ( Umfeldlichtdichte 0,032 cd/m2 )

    • Blendungsempfindlichkeit > 1:2,7 ( Umfeld 0,1 cd/m2 )

    In anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei einer Einstellung sollte ein Bewerber möglicht gesund sein. Deshalb wirst du wahrscheinlich schlechte Aussichten haben. So wie hier schon geschrieben, wird es wohl aussehen.

    Du kannst dich nicht darauf berufen, das ältere oft auch nicht mehr so gut sehen können. Jeder Mensch wird älter und da kommt oft einiges dazu nicht nur, dass man schlechter sehen kann. Das ist doch dann noch lange kein Entlassungsgrund.

    Aber zur Einstellung muss es mit der Gesundheit stimmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    --- Leider sind deine Chancen sehr schlecht, man unterstellt dir einfach, dass du deine Kontaktlinsen auch mal verlieren könntest ! - Probier es einfach in der Verwaltung, da haste auch keinen Schichtdienst, keinen Nachtdienst und SA - SO - und Feiertags - frei ! -

    ... oder versuch es als QUER-EINSTEIGER beim LKA oder BKA !

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