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Wozu brauchen wir eigentlich ein Grundgesetz, wenn „unsere Besten” dieses bei jeder Gelegenheit ändern wollen?
Ging mir heute so durch den Kopf, als ich im Radio hörte, dass die Länder Bayern und Hessen das Luftsicherheitsgesetz mit einer Normenkontrollklage vor das Verfassungsgericht brachten, um dessen Verfassungswidrigkeit feststellen zu lassen. Anschließend könne man dann das Grundgesetz ändern. Wäre dies nur ein Einzelfall, könnte man das kopfschüttelnd quittieren, aber ebenfalls in dieser Woche beschloss die Bundesregierung die Zustimmung der SPD für eine weitere Grundgesetzänderung einzuholen, um die ARGEn auf eine gesetzliche Grundlage zu hieven, denn auch die sind in dieser Form grundgesetzwidrig.
Wenn man dann aber das Grundgesetz ohnehin jedem Einzelgesetz anpasst, anstatt umgekehrt, stellt sich mir die Frage, wozu wir das dann noch brauchen.
Und wie soll man als Bürger noch Respekt vor einer Verfassung haben, wenn die, die auf diese Verfassung vereidigt werden, jederzeit und leichtfertig daran herumbasteln?
10 Antworten
- Stefan HLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nun, zuerst einmal kann das GG nicht jeden Einzelgesetz angepasst werden. Insbesondere nicht die Grundrechte und Artikel 20!
Änderungen im GG sind auch keine "Erscheinung" der heutigen zeit sondern finden bereits seit der Einführung statt.
http://www.dkp-karlsruhe.de/doku/gg/gg-aenderungen...
Denn im GG ist mehr verfassungsmäßig hinterlegt als nur die Grundrechte.
Es ist in einem Rechtsstaat nun mal so, dass alle Gesetze dem GG entsprechen müssen. Ist dem nicht so, kann selbst jeder Bürger und jede Bürgerin innerhalb eines Jahres vor dem Verfassungsgericht Klage einreichen. Oft wird das von Parteien oder Interessenvertretungen vorgenommen um durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob ein Gesetz dem GG entspricht!
Für das Luftsicherheitsgesetz konnte das GG nicht geändert werden, da es in die Grundrechte der Flugzeugpassagiere eingegriffen hätte! Und die Grundrechte sind nicht zum negativen Abänderbar!!
Bezüglich der Argen hat man festgestellt, dass es hier an der rechtlichen grundlage aus dem GG fehlt.
Das bzw. die Gesetze abzuändern hätte die verfassungsinkonformität nicht geändert. Alles hätte zum Alten zurück geändert werden müssen. Also besteht die Möglichkeit, das GG dahingehend zu ändern, dass eine verfassungsmäßige Grundlage vorhanden ist.
In diesem Sinne....
- willouLv 7vor 1 Jahrzehnt
Deine Frage berührt eine tíefe Wunde - die von der Politik seit Jahren
aufgerissen wird.
Zitat eínes ehem. Richters am BGH (Bundesgerichtshof):
Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat mißachten seit Jahren
ihre verfassungsrechtlichen Pflichten. Insbesondere seit 2001
versäumen sie es, das gesamte gesetzgeberische Handeln
an der Verfassung auszurichten
sieh' hier: http://www.jungewelt.de/2010/02-10/030.php
Und es ist kein Zufall, dass ausgerechnet Rolando Berlusconi
Koch - hess. Gott von eigenen Gnaden - gerne über Grund-
gesetzänderungen fabuliert. Und jetzt auch einen Ansatz
gefunden hat und wg. "hartz IV" das Grundgesetzt ändern
will. Seine schwarz-gelben Komplizen und die selbstmord-
süchtige SPD haben schon Zustimmung signalisiert.
Der Weg scheint klar: Nachdem die Damen und Herren Politiker
seit Jahren zunehmend schwere Niederlagen einfahren, weil
sie beharrlich und immer öfter unsere "Verfassung" - das
Grundgesetz ignorieren, wollen sie jetzt anfangen, es um-
zubauen.
Ein Angriff auf die Verfassung, den die (leider wenigen) Mütter und
Väter des Grundgesetzes damals schon vorausgesehen -
und deswegen die Hürden so hoch gesetzt haben.
Wenn jetzt aber die SPD in Komplizenschaft mit den schwarz-gelben
Sozialignoranten das "sozial" in ihrem Parteinamen endgültig be-
erdigen wollen, dann ist das Grundgesetz in Gefahr.
Rolando Berlusconi Koch und seine Komplizen sind Führer einer
Meinungsdiktatur, der immer mehr Menschen zum Opfer fallen.
Mit der unantastbaren Würde des Menschen wird es endgültig
vorbei sein, wenn diese charakterlosen Politiker ihr schmutziges
Händchen ans Grundgesetz legen.
- JocolibriLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich kann mich stadtleo.. ohne Abstriche anschließen und möchte noch ausdrücklich ergänzen, das die im Grundgesetz festgelegten Richtlinien schon lange permanent und massiv gebrochen wurden, ähnlich wie die 10 Gebote der Bibel.
"alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" dies zum Beispiel kann nur einer glauben, der keinen Kontakt zu unmündig erklärten (Kinder, Unangepaßte, Alte und Ausländer) pflegt oder sich weigert, deren rechtlosen aufgezwungenen Status wahr zu nehmen.
Das dies nicht nur in Deutschland so praktiziert wird ist noch lange keine Entschuldigung.
Sonst wären wir ja nahe dran, Frauen unter eine Burka zu stecken und Unangepaßte hemmungslos zu steinigen.
Hier zeigt sich eine betriebsblinde Justiz, die bestehende Gesetze mißachtet und ihren Bruch durch Amtsträger, Wohlhabenden und Unternehmen wie selbstverständlich toleriert, wenn diese einen dominanten Status einnehmen, während Unterpreviligierte wegen 1 Euro 35 ihren Job verlieren oder Schwarzfahrer bei öffentlichen Verkehrsbetrieben ins Gefängnis wandern.
Daraus allerdings die Schlußfolgerung zu ziehen, ganz auf die Richtlinien des Grundgesetzes zu verzichten wäre fatal, denn das würde der Willkür noch weiter den Weg ebnen und die kriminellen Aktivitäten und Vorschriften wuchern lassen.
Also lieber sich mal an das Grundgesetz erinnern und die Staatsanwaltschaft dahingehend bemühen, amtliche Gesetzesbrecher durch ihre Immunität hindurch zu überprüfen.
LG Jo
- stadtleopardLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
das ist nur noch Papier ! Der Artikel 1, der wichtigste wurde ausgehöhlt und die Menschen welche von Hartz 4 leben zu rechtlosen erklärt mit all den bekannten Tatsachen.
Kriegseinsätze wurden gebilligt obwohl von deutschem Boden dies nie mehr passieren sollte . Aber da hat man ja schon mehrmals die Wortwahl geändert was kein Mensch mehr versteht .
Vernetzte Aktion und kein Krieg (dabei brach unserem letzten Verteidigungminister Jung immer der Schweiß aus wenn er dies sagte ,weil es niemand verstand ) und nun ,,Nichtinternationaler Konflikt ,,
Die herrschenden Marionetten dieses Landes biegen dieses so zurecht wie es ihnen gefällt zum Schaden des Volkes .
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auch ich sehe hier die Mentalität einreißen, passt es nicht, wird es passen gemacht. Dadurch wird dann nicht der begangene Verstoß oder Bruch eines Grundgesetzes aufgehoben, sondern das Recht und die Verfassung wird sich so zu recht gebogen, das alle wieder passt.
Ergo der Verstoß und Bruch der stattgefunden hat, wird durch Grundgesetzänderung negiert und somit als Recht erklärt.
Das ist ne ganz böse Geschichte, die auch noch von fast allen Parteien gedeckelt wird.
bb
- hulgaLv 7vor 1 Jahrzehnt
und die änderungen werden noch weitergehen.
wir haben schon lange keinen rechtsstaat mehr.
das sollte sich jeder bewußt machen.
- vor 1 Jahrzehnt
Die Frage habe ich mir bei diversen "Verbesserungsvorschlägen" z. B. anläßlich der "Leitkultur" auch gestellt.
Aber abseits tagtäglicher Diskussionen dient das Grundgesetzt den fundamentalen Rechtsprinzipien. Daher ist, wie Du weißt, das GG unverzichtbar, Stichwort Ewigkeitsklausel:
- huettmanLv 4vor 4 Jahren
Damit ich jetzt mit der Zunge darüber lecken kann, wenn ich gerade an became Bestimmtes denke...mmhhh... Übrigens... auch die dünnsten Lippen schwellen an, wenn frau noch lebt.... ...und wenn sie dann noch an den Leisten reiben...became? Hossa.... ;-)) Oben die Lippen meine ich natürlich auch. Und nun immer schön durch die Nase atmen....:-)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist ja nun bei weitem nicht so, dass das Grundgesetz ständig geändert würde, um es Einzelgesetzen anzupassen. Weitaus häufiger ist der umgekehrte Fall. Nicht umsonst sind Änderungen am Grundgesetz auch an deutlich stärkere Erfordernisse gebunden.
Man sollte auch berücksichtigen, dass das Grundgesetz jetzt schon über 60 Jahre auf dem Buckel hat. Die Gesellschaft ist heute nicht mehr die gleiche wie damals - das macht es aus meiner Sicht verständlich, dass dieses Rahmengesetz gelegentlich an die gesellschaftliche Realität angepasst werden muss. Dabei ist es aber im wesentlichen das gleiche geblieben wie bei seiner Erschaffung, und das nötigt mir hohen Respekt vor denen ab, die dieses Grundgesetz entworfen haben.