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Singen die Steuersünder auch auf dieser ominösen CD? Oder erst danach?
@Gerd, das war dann die Vorabsingle?
9 Antworten
- PandorraLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, nein sie sind lediglich die Lyrik-Autoren. Gezwungenermaßen sozusagen. Der eine oder andere fühlte sich wohl versucht seine Texte selbst zu singen - aber das waren die Ausnahmen.
Bleibt abzuwarten, ob sich noch andere berufen fühlen, ihre Werke zu vertonen.
Hier sieht man sie bereits bei einer Probe:
- vor 1 Jahrzehnt
Eher zuvor, nachträglich wäre das Kind schon in den Brunnen gefallen.
Denn straffrei bleibt nur, wer sich vor Ermittlungsbeginn selbst anzeigt.
"Wer unrichtige oder unvollständige Angaben beim Finanzamt berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei. Man spricht in diesem Rahmen von einer "Selbstanzeige". Dabei gilt aber, dass eine Selbstanzeige dann wirkungslos ist, wenn sie in einer Phase erstattet wird, in der sich das Entdeckungsrisiko bereits konkretisiert hat, also beispielsweise, wenn dem Steuerpflichtigen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bereits bekanntgegeben wurde oder die Betriebsprüfung oder Steuerfahndung bei ihm erscheint." (Quelle: Spiegel Online)
Aber abseits juristischer Spitzfindigkeiten wäre es natürlich schön, die Sangeskraft unserer gutbegüterten Mitbürger genieÃen zu dürfen (ein mehr als groÃzügiger Ausgleich der Quisquilien, die aus reiner Vergesslichkeit plötzlich steuerrechtlich an Relevanz gewannen). Insbesondere, da sie sich auf formidable Vorbilder berufen könnten, s. Links 1-3.
Apropos, es wäre fast eine eigene Frage wert:
Warum beweisen nur andere Staatsoberhäupter ihr dichterisches oder musikalisches Können wie Susilo Bambang Yudhoyono? Ein lyrisches Werk von Frau Dr. Merkel, eine Liebesballade von Herrn Seehofer, das poetische Oeuvre von Herrn Dr. Westerwelle, wer würde das nicht haben und genieÃen wollen?
Warum überlässt man dieses Feld kampflos anderen gesellschaftlichen "GröÃen", die zudem dabei wenig Rücksicht auf das Urheberrecht nehmen (s. Link 4)?
Quelle(n): http://brotbeutel.blogspot.com/2006/07/die-albrech... http://www.sueddeutsche.de/panorama/167/422927/tex... http://www.youtube.com/watch?v=QyDjEsC2eK4 http://www.youtube.com/watch?v=OBlj0x0EvT0 - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Verdinand .Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Die singen weiterhin, nur die Tonlage ändert sich.
Aus dem Heldentenor wird eher so ein Brummen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sie singen nicht--sie schreien.
- DenilsonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, selbstverständlich erst danach.
Das ist doch erst das Vögleingezwitscher!
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich halte ich wenig von dieser Dauer-Amnesty für Strafttäter im Steuerbereich gar nichts - Für kein anderes Strafdelikt gibt es eine ähnliche Zusage des Staates auf Straffreiheit - Also werden alle Steuerkriminellen abwarten und sondieren lassen, ob sie dabei sind oder ob sie unentdeckt bleiben könnten - Die Selbstanzeige an sich sollte mir professioneller Hilfe erstattet werden - Ist sie formal nd inhaltlich unrichtig - bringt sie die erwünschte Straffreiheit nicht - Ein Beispiel: Selbstanzeige gerichtet an Polizei oder Staatsanwaltschaft und nicht an das zuständige Finanzamt gerichtet gilt als nicht erstattet - Hat das Finanzamt ihn dan schon im Visier, gibt es keine Straffreiheit -