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wow
Lv 4
wow fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Rückgabe der Wohnungsschlüssel?

was kann man machen, wenn die Wohnungsschlüssel nach beendetem Mietverhältnis und Auszug nicht zurückgegeben werden?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In dem Fall wird ja wohl auch keine ordnungsmäßige Wohnungsübergabe stattgefunden haben. Also: die Wohnung von einem Schlüsseldienst öffnen lassen und das Schloß austauschen lassen (evtl. die Schlösser für Haus- und Wohnungstür, falls es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt). Dann die Wohnung sorgfältig inspizieren (unter Anwesenheit eines neutralen Zeugen). Mängel dokumentieren und dann beseitigen lassen und die Kosten für neue Schlösser und Renovierung von der Kaution abziehen, bevor diese erstattet wird.

    Nachtrag: Alle Aufforderungen und Bitten um Schlüsselrückgabe nutzen dem Vermieter herzlich wenig, wenn am nächsten Tag der Nachmieter auf der Matte steht und auf Erfüllung seines Mietvertrages pocht. (Sowas soll's geben)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wurden die Wohnungsschlüssel nicht zurückgegeben ist das Mietverhältnis nicht beendet, da keine Übergabe stattgefunden hat.

    Wohnt der Mieter nicht mehr dort, muss man einen Nutzungsausfall prüfen. Dieser kann mehr oder gleich hoch der Miete sein.

    Tauscht man die Schlösser aus, kann nur bis dahin Nutzungsausfall oder Miete verlangt werden, weil ab diesem Zeitpunkt der Vermieter wieder Zugang zum Objekt hatte und somit weiter vermieten kann.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde das Schloss auswechseln und die dafür entstandenen Kosten dem letzten Mieter auferlegen.

    So einfach ist das! ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Kaution bis zur Rückgabe der Schlüssel ein behalten.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das beste, schnellste, und sicherste (und auch billigste) - sind die Schlösser auswechseln.

    Eigentlich sollte man das ja als Vermieter, in meiner Ansicht, immer tun aus sicherheits Gründen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wohnungen sollten mit einem Übergabeprotokoll zurück gegeben werden. Solange der Mieter die Schlüssel behält muss er auch Miete zahlen Du kannst Ihn nur auffordern am ....zur Übergabe zu erscheinen. Der Rest ist Anwaltssache

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schlösser austauschen und dem Vormieter in Rechnung stellen, notfalls ihn auf Zahlung Verklagen.

    ff

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Den Vormieter auffordern zum zurück geben... doch in jedenfalls ist bei jeder Wohnungswechsel vorteilhaft die Schlösser zu wechseln,d a man nie wissen kann wer die Vormieter waren, und ob sie nicht eine Nachschlüssel zurückbehalten...

    Um nicht immer neue Schloss kaufen zu können kann man immer mit Freunden austauschen... gibt man d eigene Schloss mit Schlüssel ihnen, und bekommt man dessen.. aber manche Schlüsseldienste haben auch einen derartige Dienst... Da kann man die eigene abgeben, und für wenig Geld eine andere - etwa gleichwertige erhalten... So hat niemand d Möglichkeit in d Wohnunghinein gehen, ohne dass sie dazu d Schlüssel von d neue Mieter /Besitzer erhält...***

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