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Wo muss ich meine Steuererklärung einreichen?
Ich habe meinen Erstwohnsitz in RLP und meinen zweiten Wohnsitz in NRW, wo ich auch arbeite. Meine Lohnsteuerkarte für 2009 wurde vom Finanzamt in RLP gestellt, und ich dachte, dass ich dann auch dort meine Steuererklärung einreichen muss. Allerdings steht auf meiner Lohnstuerbescheinigung für 2009, dass die Steuer von meinem Arbeitgeber an das Finanzamt in NRW abgeführt wurde, und jetzt bin ich vollständig verwirrt. Wo muss ich die Steuererklärung denn nun einreichen? Bei dem Finanzamt, was die Lohnsteuer kassiert hat, oder bei dem, was die Lohnsteuerkarte gestellt hat? Und warum hat mein Arbeitgeber die Lohnsteuer an ein anderes Finanzamt abgeführt? Vielen Dank für Eure Hilfe!
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
...also, zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt, § 19 AO. Ausnahmen ergeben sich, wenn man in einer Gemeinde mit mehreren Finanzämtern wohnt und andere als Lohn-Einkünfte erzielt, Beispiel Berlin, Hamburg, § 19 (3) AO. Die Ausnahmen treffen auf dich nicht zu.
Wie sich die Finanzämter ihrerseits organisieren, ist deren Problem. Du mußt deine Steuererklärung zwingend in dem Finanzamt abgeben, das für deinen Wohnsitz zuständig ist.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wohin Dein Arbeitgeber das Geld abführt ist gleich. Es gilt Dein Erstwohnsitz.
- vor 1 Jahrzehnt
Die Lohnsteuer wird an dem Finanzamt zu zahlen sein,welches für deinen ersten Wohnsitz zuständig ist.
Bei Zweifeln würde ich sonst beim Finanzamt mal anfragen.
- vor 1 Jahrzehnt
Deine Lohnsteuer ist an das Finanzamt in NRW gezahlt worden. Also muss , meiner Meinung nach,
die Steuererklärung auch in NRW eingereicht werden.