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„ Ist unfreiwillige Hypnose strafbar?!"?

Die Frage die sich mir nach meiner ersten Frage stellte

war oder ist ,lautete :

„ Ist unfreiwillige Hypnose strafbar?!

Nach vielen Nachdenken kommt wohl

Ein eindeutiges „ JA“ heraus.

Viele Diskussionen erübrigen sich aus unserem Grundgesetz:

„ Selbstbestimmung. “,

„Jede Hypnose ist eine form der Selbthypnose“

Was, wenn aber bereits der "Glaube an ein existentes persönliches

Selbst",also quasi die Folge einer "Hypnose" duch eine "Konditionierung"

des "Geistes"

also laut Formel so geht das :

(= ICH) ist? WER z.B. diskutiert denn dann in

diesem Falle hier mit WEM???

was ist, wenn unfreiwillig schon

konditioniert wurde, ohne Wissen, aber doch konditioniert

und dann unfreiwillig, aber doch im gewissen Sinne freiwillig....

was ist dann ?

Also vorher war ich immer ich selbst.Nach diesem Vorgang -->

ICH BIN DU = DU BIST ICH = ICH IST ALLES und bleibt es auch !!!

Wisst ihr es oder konnt ihr mir bei meinen Gedankengang weiterhelfen ?

Bitte nur ernstgemeinte Antworten und keine Blubbies die jene Frage

nicht für Überschaubar oder übercandiedelt halten wie es bei meiner

ersten der Fall war.

Ich danke euch ganz, ganz lieb im voraus.

Eure Sabrina

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auf eine Anfrage besorgter Eltern hatte das bayerische Staatsministerium für Justiz geantwortet: … „zu ihrer Anfrage vom 19. Oktober 2000 kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Hypnose ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich nicht zulässig ist. So kann der Einsatz von Hypnose eine Nötigung im Sinne des Paragraphen 240 StGB darstellen.“ Paragraph 240 StGB, Nötigung. „(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch

    Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. (3) Der Versuch ist strafbar.“

    Hypnose gegen den Willen ist selbstverständlich möglich. Es handelt sich zum Beispiel um sogenannte Schreckhypnose, die auch gegen den Willen eingesetzt werden kann, oder wenn der Hypnotisand nicht weiß, das die verwendeten Techniken zu einem Hypnosezustand führen werden. Hierfür gibt es zahlreiche Techniken, die nicht als Hypnosetechnik zu erkennen sind, wenn man sich nicht auskennt.

  • Gabi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    natuerlich ist das strafbar, also, ohne deine einwilligung, wobei ich immer dachte, eine hypnose kann nur dann stattfinden, wenn der andere bereit dazu ist, also "offen"ist... ansonsten hat @daniel schon alles beschrieben, gglg, gabi

  • Dieser Fall ist im BGB ganz klar mit folgendem Satz verankert:

    Stellt Person 1 mit Person 2 irgendwas negatives, schädigendes und/oder ohne dessen Einwilligung an (ganz egal wie es dann ausgelegt wird), so ist es RECHTSWIDRIG !!!

    Soll heissen: Wenn mich jemand hypnotisiert und ich dazu aber NICHT meine Einverständnis gegeben habe so hat eine andere Person etwass GEGEN MEINEN WILLEN ausgelöst oder verursacht sprich es spielt keine Rolle, ob das als Selbsthypnose angesehen wird, denn ER war der Auslöser und ICH WAR NICHT EINVERSTANDEN !!! ...Punkt. Daran gibt es nichts zu rütteln !!!

    Ergo:

    Hynotisiert mich jemand ohne zu fragen, ob er das darf, dann ist das illegal und somit ein Bussgeld oder im schweren Falle sprich mit Schadensfolge sogar eine Haftstrafe fällig !!!

    So steht es im BGB und ist unanfechtbar.

    Gruß

    X

  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Prinzip ist Hypnose, die an jemandem ohne dessen Einwilligung vorgenommen wird, strafbar.(Fahrlässige Körperverletzung/ Verletzung des Selbstbestimmungsrechts)

    Doch es gibt Hypnoseformen, die ihre Wirkung entfalten, OHNE dass es dem Hypnotisierten bewusst wird, dazu gehören besondere Suggestionstechniken und davon abgesehen: Natürlich die tägliche Werbung! Wir alle werden ständig manipuliert und niemand ist davon ausgenommen.

    Wie sollte man dagegen angehen?

    Auch in ganz normalen täglichen Situationen kommt es überall zu unfreiwilligen Konditionen, wie etwa in der Erziehung ("du bist genau wie dein Vater, verbohrt und stur!") in der Schule ("jemand, der so hässlich ist wie du, ist zum Opfer geboren!") usw. Alle diese "Suggestionen" sitzen, manchmal ein Leben lang. Hypnose ist längst nicht das, was ein Laie sich darunter vorstellt.

    Deine anderen Fragen sind mir zu konfus.

    Benjamina (Psychotherapeutin/ arbeite seit 20 Jahren u.a. auch mit Klinischer Hypnose

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Für einen gesunden Menschen gibt es keine Hypnose gegen seinen Willen.

    ff

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, nein so einfach ist das mit der strafbarkeit nicht. Du brauchst ein Gesetz!!! Und zwar nicht irgend eins, sondern ein Strafgesetz, das die strafbare Handlung und die Strafe enthält. Das Grundgesetzt ist da bestimmt nicht das richtige Gesetz, wo man nachgucken muß und das BGB auch nicht. Neben Spezialgesetzen, kommt da eigentlich nur das Strafgesetzbuch in Betracht.

    Und da kommen im Wesentlichen 3 Straftatbestände in Betracht: Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung.

    Freiheitsberaubung setzt voraus, daß das Opfer sich nicht vom Ort wegbewegen kann. Hier ist es eine Sachverhaltsfrage. Aber es ist so, daß nichts das Opfer davon abhält, außer ein Trancezustand sich vom Ort wegzubewegen. Der Nachweis einer Freiheitsberaubung dürfte sehr schwierig werden. Eine bloße Fehlvorstellung des Opfers, es könne nicht fliehen reicht nicht.

    Körperverletzung, es muß eine den Körper schädigende Handlung vorliegen. Nur der Körper nimmt durch eine bloße Trance nicht unbedingt Schaden. Der Nachweis dürfte sehr schwierig sein.

    Nötigung, auf das Opfer muß Druck ausgeübt werden, eine Handlung zu begehen. Solange der Täter dem Opfer keine Handlung aufzwingt, liegt keine Nötigung vor. Also das bloße Versetzen in einen Trancezustand ist keine Nötigung.

    Es kann noch unterlassene Hilfeleistung sein, wenn der Täter das Opfer nicht wieder aus dem Trancezustand befreit.

    Wenn das Opfer im Trancezustand jedoch eine Handlung begeht, die es ohne Hypnose nicht begangen hätte. Dann greift das Strafrecht Stichwort Garantenstellung aus vorausgegangenem Tun. Wenn das Opfer sich unter Hypnose vom Hochhaus stürtzt, ist das ganz klar Totschlag, vielleicht sogar Mord.

    Deine Gedanken haben mit Juristerei und damit Strafbarkeit der Hypnose nichts zu tun. Es tut mir sehr leid, man kann nicht irgendeinen Text nehmen, daraus allgemeine Werte herausziehen und daraus die Strafbarkeit feststellen. Das ist nichtmal in der DDR geschehen.

    @DerMagic...: Es dreht sich um das bloße Versetzen in den Trancezustand. Wenn der Täter den Trancezustand ausnutzt und ihm ein Kommando erteilt, oder ihn eine Kündigungsfrist vertsreichen läßt, ist alles klar. Der Tatbestand der Nötigung ist dann erfüllt. Sie mal, der Tatbestand der Nötigung hat zwei Seiten. Erst mal der Täter übt Gewalt über das Opfer aus ( hier Hypnose) und kraft dieser Gewalt zwingt er ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung. Wenn er aber das letztere nicht tut, dann ist der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt.

    Wenn ich zu Dir sage: "Ich spritz Dich naß. " Ist keine Nötigung. Wenn ich zu Dir sage: "Ich spritz Dich naß, wenn Du mir nicht die Straße fegst." Das wäre dann der Versuch der Nötigung. Erst wenn Du damit beginnst, die Straße zu fegen, ist die Nötigung vollendet. Es muß zur Hypnose noch was da zu kommen, um das unter den Tatbestand der Nötigung zu subsumieren.

    @benjamin...: Wenn ich den Trancezustand vorsätzlich herbeiführe, kann das keine fahrlässige Straftat sein.

    Das Selbstbestimmungsrecht wird durch den Tatbestand der Nötigung geschützt. Siehe oben. Allenfalls kommt eine vorsätzliche Körperverletzung in Betracht. Nur die Körperliche Veränderung durch eine Hypnose ist minimal, daß sie sich kaum nachweisen lassen dürfte. Nicht jedes Anrempeln im Bus ist strafbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    für mich ja hypnose sollte immer mit deiner einwilligung gemacht werden. durch hypnose kann ein mensch so beeinflusst werden das er dinge tut, die er normalerweise nie machen würde. in meinen augen ist es sogar strafbar weil die persönlichkeitsrechte verletzt werden.

    war sogar einmal dabei und habe gesehen was so gemacht werden kann und wie die nachher reagierten konnte es kaum glauben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    was laberst du? o.o

    sche¬§|¢ warum machen die leute heutzutage alles so kompliziert? -.-

    nimm dir dasnächstemal zeit und überdenke deine post niemand versteht was dus chreibst

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