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Schenkung v. Firmenanteile im Ausland (EU). Doppelte Steuer?

Hallo Leute.

Folgendes Problem: Ich bin ital. Staatsbürger in Deutschland wohnhaft. Ein Onkel wird mir demnächst Firmenanteile schenken, diese sind in Italien steuerpflichtig (glaube 6%).

Muss ich in D auch Steuer zahlen? Weiß jemand wo ich mich am Besten informieren kann, bei einem Steuerberater oder Notar-Anwalt?

Danke an alle!

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Chaos2,

    die Schenkung Deines Onkels an Dich unterliegt in Deutschland der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz,kurz: ErbStG) , da Du in Deutschland Deinen Wohnsitz hast (§ 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG).

    Leider gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen, welches das Besteuerungsrecht der Erbschaft- und Schenkungsteuer einem Land zuweist (- das von meinem Vorantworter beschriebene Doppelbesteuerungsabkommen bezieht sich auf die laufenden Einkünfte). Somit wird die Schenkung von Italien und Deutschland besteuert. Man kann allerdings beantragen, dass die in Italien gezahlte Schenkungsteuer auf die deutsche Schenkungsteuer angerechnet wird (§ 21 Abs. 1 ErbStG). Das beseitigt zwar die Doppelbesteuerung nicht zu 100%, dann diese jedoch abmildern. Angerechnet wird allerdings nur die auf das ausländische Vermögen entfallene, anteilige Steuer, maximal aber die im Ausland gezahlte Steuer.

    Als Neffe hast Du einen Freibetrag von EUR 20.000 (§ 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG), alles was darüber geht wird mit 30% (ab 6 Mio. Euro mit 50%) besteuert (§ 19 Abs. 1 ErbStG).

    Da nicht ersichtlich ist, um welche Vermögenswerte es sich bei Deiner Schenkung handelt, solltest Du einen Steuerberater aufsuchen. Die Steuerberaterkammern (in jedem Bundesland mind. eine) haben meist einen Suchdienst.

    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

    LG, Arnie74

    Quelle(n): Tägliche Arbeit, Erbschaftsteuergesetz
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin mir nicht sicher, aber eigentlich darf es eine Doppelbesteurung nicht geben.

    Bei mir ist das anders rum. Bin Deutscher, aber Lebe im Ausland.

    Ich weiss das ich in Deutschland freigestellt bin, da ich alles hier versteuern muss.

    Auch meine Kapitalertraege in Deutschland.

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