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Statuswechsel und außerordentliches Kündigungsrecht?

Ich bin derzeit bei der DAK gesetzlich krankenversichert (freiwillig). Ab 1.2.10 werde ich Studienreferendarin sein, also liegt ein Statuswechsel vor, da ich in einer privaten Krankenversicherung zu 50% beihilfeberechtigt bin. Somit hätte ich, meiner Meinung nach, außerordentliches Kündigungsrecht und bin an keine Kündigungsfrist gebunden. Allerdings will mich die DAK nicht so einfach wechseln lassen und behauptet, ich sei nach wie vor an die dreimonatige Kündigungsfrist gebunden. Viele Freunde haben gesagt, die DAK hätte unrecht, ich habe aber nichts in der Hand (Paragraphen). Wie kann ich der DAK klar machen, dass sie mich zum 1.2. aus der Versicherung lassen muss? Oder muss sie das wirklich nicht?

Was stimmt denn nun? Und was kann ich tun? Help!

Danke im Voraus!

1 Antwort

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das sollte die PKV mit der DAK regeln.

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