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Haftet die Haftpflichtversicherung bei Schäden die ich als Mieter verursache?

Hallo,

Ich suche eine Versicherung die mich gegen Schäden schützt, die ich aus Versehen in meiner Mietwohnung anrichte. Zum Beispiel:

- Ich lasse eine Kerze an und die Wohnung oder das ganze Haus brennt ab

- Der Schlauch meiner Waschmaschine löst sich und Wasser läuft durchs Haus

- Eine Steckdosenleiste fängt an zu brennen

- etc.

Reicht für sowas eine ganz normale Haftpflichtversicherung oder muss ich zusätzlich eine

Feuerversicherung oder so etwas in der Art abschliessen?

Es geht mir nicht um Schäden die an meinem Eigentum entstehen, eine Hausratversicherung habe

ich bereits. Ich möchte abgesichert sein gegen Schäden die ich aus Versehen am Eigentum anderer, also zum Beispiel an meiner Mietwohnung anrichten könnte

Update:

*Falls* eine Haftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt, ist es dann auch so, dass *jede* Haftpflicht diese Schäden abdeckt, oder gibt es da zwischen den Versicherungen noch Unterschiede die man beachten müsste?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du musst bei der gemieteten Wohnung zwischen drei Bereichen unterscheiden:

    - dein eigener Hausrat. Das ist alles, was du in die Wohnung reingestellt hast.

    - die Wohnung an sich, wie du sie gemietet hast.

    - andere Wohnungen im Haus.

    Den ersten Punkt kannst du mit der Hausratversicherung abhaken.

    Der letzte Punkt ist Sache einer Haftpflichtversicherung. Da reicht das Standardprogramm - ob du das Haus abfackelst oder den Untermieter ersäufst, das ist Haftpflicht.

    Das Schwierige sind Schäden an der Wohnung, die du verursachst und für die du gegenüber dem Vermieter geradestehen müsstest. Beschädigte Türen, Kratzer im Parkett, gebrochene Fensterscheiben. Und so.

    Das ist eigentlich nicht Hausrat - weil es nicht deine eigenen Sachen sind. Aber dadurch, dass du sie gemietet hast, sind sie in deinem Besitz. Da wird es etwas undeutlich.

    Die Haftpflicht zahlt dafür meist auch nicht, weil sie sich in der Regel nicht auf geliehene oder gemietete Sachen erstreckt (gilt aber nicht immer so in der Allgemeinheit - da muss man sich das Kleingedruckte genau anschauen).

    In der Praxis geht es meist so, dass sich die beiden Versicherungen irgendwie einigen und eventuelle Schäden durchaus übernehmen. ABER: das funktioniert eher nicht, wenn es um Streitigkeiten geht, die gerne mal beim Ende eines Mietverhältnisses entstehen.

    Fazit: Mit einer ganz normalen Hausrat- und Haftpflichtversicherung kann dir im Normalfall nichts passieren, du bist ausreichend abgesichert und brauchst keine zusätzlichen Versicherungen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Prinzipiell sind in den neueren Bedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung auch die Mietsachschäden eingeschlossen.

    Ein Beispiel: Dir fällt versehentlich ein harter Gegenstand ins Waschbecken, dadurch entsteht ein Sprung oder ein Riss in der Keramik.

    Bedenke aber bitte, dass eine Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert und nicht den Neuwert einer beschädigten Sache ersetzt.

    Die von Dir geschilderten Schadenfälle sind keine Versicherungsfälle, die eine private Haftpflichtversicherung bei Mietsachschäden übernimmt. Wie hier schon erläutert, handelt es sich hierbei um eine grobe Fahrlässigkeit und dafür gibt es keinen Versicherungsschutz.

    Sei also achtsam!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jede Haftplfichtversicherung wird im Schadensfall erst einmal recherchieren, was los war. Wenn Du einen Brand mit einer Kerze verursachst,wird die Versicherung mit Sicherheit versuchen, Dir zumindest ein Mitverschulden anzuhängen. Das Zauberwort der Versicherungen heißt Fahrlässigkeit, bzw. grobe Fahrlässigkeit!

    Im Normalfall wird gesagt: Kerzen müssen beaufsichtigt werden, genauso wie Waschmaschinen, wenn sie laufen. Kannst Du nicht nachweisen, dass Du alles unter Aufsicht und Kontrolle hattest (wegen Abwesenheit, etc.), wird man grobe Fahrlässigkeit annehmen und die zahlt im Normalfall k e i n e Versicherung!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand.

    was welche versicherungen abdecken und was sie kosten musst du selber vergleichen.

    also am besten verschiedene angebote einholen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, dafür hast Du bereits Deine Hausratsversicherung. Die Haftpflicht kommt nicht für Schäden auf, die Du als Mieter verursachst.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    deine haftpflicht deckt deine angesprochene und auch viele andere schadensfälle die du unbeabsichtigt verursachst, aber da auch die versicherungen hier mitlesen denke ich mal wirst du demnächst schlechte karten haben, sollte ein versicherungsfall eintreten

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