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Toni <3 fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

WICHTIG! brauche schnelstmöglich hilfe- alle die sich mit rechten auskennen details lesen!?

also- wie ist die rechtslage denn bei folgendem fall:

ein mädchen (zb. 14) trifft sich auf rein freundschaftlicher basis mit einem 24-jährigen, sie verstehen sich gut und trefffen sich öfters....sie umarmen sich, aber mehr auch nicht, plötzlich schreibt ein typ den 24-jährigen in einem chatroom und sagt er soll die finger von ihr lassen, er holt polizei (er nennt den kompletten namen der 14-jährigen und erzählt wo sie waren, er weiß viel über sie) er droht die polizei zu holen => was passiert wenn er die polizei holt, wie sieht die rechtslage aus??? was kann passieren? er hat ja keine beweise!!!

Update:

nein ich bin nich die 14-jährige :)...aber is klar das man das denkt, es geht um ne gute freundin von mir und ich versuch grad infos zu finden damit ich ihr helfen kann:).......schonmal vielen dank für die tollen antworten, ihr habt sehr geholfen =)

7 Antworten

Bewertung
  • Luna
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es ist NICHT verboten sich als Volljähriger mit einer Minderjährigen zu treffen und diese freundschaftlich zu umarmen! Sollte da mehr laufen also eine Beziehung sollten die Eltern auf jeden Fall hinter der Minderjährigen stehen, damit es keine Probleme gibt. Also in dem geschilderten Fall wird die Polizei nichts unternehmen, da keine Straftat (Verführung Minderjähriger) vorliegt. Wobei ich hinzufügen muss, dass es etwas ungewöhnlich ist, dass ein 24 jähriger Mann sich mit einer 14 jährigen trifft und dies nur aus reiner freundschaft ist. Aber das lass ich jetzt mal dahingestellt, da dies nicht Inhalt Deiner Frage ist und ich denke dieses besagte Mädchen würde sich auch nicht davon abhalten lassen sich weiterhin mit diesem Mann zu treffen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was passiert? Gegen den Unbekannten wird wegen Missbrauchs den Notrufs und falscher Verdächtigung ermittelt. Der 24 jährige hat schließlich keine Straftat begangen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Freundschaft der 14- jährigen + dem 24-jährigen hat keine strafrechtlichen Kosequenzen, wohl aber die Drohungen des Chatroom-Typen -

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    FALLS der typ aus dem chatroom den 24-jährigen- aus welchen gründen auch immer- anzeigt, so bleibt der anzeigende typ nicht anonym.

    durch AKTENEINSICHT bekommt man namen und adresse des anzeigenstellers frei haus und man kann sich schon mal rachegelüsten hingeben.

    Quelle(n): hab ich auch gemacht.
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sags, daß du die 14jährige gewesen bist, ist ja nix dabei!

    das gesetz zieht eine grenze 14/14, drunter/drüber.

    einmal strafbar, das andere mal zur fortpflanzung erwünscht.

    das andere, erpressung. in jedem fall, ob berechtigt/unberechtigt. aber erpressung bleibt.

    der müsste anzeige erstatten, wenn eswas konkretes vorliegt. siehe oben. mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erstmal steht dann Aussage gegen Aussage und solang der "Typ aus dem Chatroom" keine Beweise hat ist er in der schlechteren Position. Das heißt die Polizei zu informieren wird eher negativ für ihn ausgehen.

    Wenn dann z.B. noch ein unabhängiger Arzt bestätigt dass das Mädchen noch Jungfrau ist kann der Spieß umgedreht werden und man kann ihm z.B. übler Nachrede oder Verleugnung vorwerfen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    rechtslage???

    gibts in dem fall nicht, mit 14 jahre kann sie sich treffen, mit wem sie will. und was sie da macht, ist von ihrer eigenen einstellung abhängig. es ist nicht strafbar.

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