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Schokolibelle fragte in GesundheitPsyche · vor 1 Jahrzehnt

Können psychisch kranke angezeigt werden, wenn die Tat durch ihre Krankheit unkontrollierbar war?

Würde mich mal interessieren. Jede Antwort willkommen!

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn sie zum Tatzeitpunkt laut Gutachten unzurechnungsfähig waren, können sie nicht verurteilt werden, sie können aber zum Schutz der Allgemeinheit und zum eigenen Schutz so lange in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden, bis sie keine Gefahr mehr darstellen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Psychisch kranke (Borderline oder Schizophrene) ist vermutlich nicht schuldfähig, weil nicht einsichtsfähig und zur Folgenabschätzung nicht in der Lage oder er wird krankheitsbedingt zu seiner Handlung veranlasst.

    In die Psychiatrie können sie nur eingewiesen werden, wenn sie andere oder sich selbst gefährden. Wenn man von einer Psychisch kranken Person "nur" übel beschimpft wird, erfolgt natürlich keine Einweisung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    anzeigen ja verurteilung auch aber psychisch kranke werden dann höchst wahrscheinlich in eine geschlossene eingewiesen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    anzeigen kannst du sie immer, ob es zur verurteilung kommt ist eine andere frage

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  • Karl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    möglich ist das man es feststellen kann wie weit man dadurch belastet ist-

    das man eine schwer behinderung beantragt-

    und auf gleichstellung schreiben läst

    alles andere denke ich ist daten schutz

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    angezeigt können psychisch gestörte schon, aber dann entscheidet ein gerichtspsychiater, ob schuldfähig oder nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    naja man KANN alles und jeden anzeigen. sollte es tatsächlich zur einem prozess o.ä. kommen wird derjenige erstmal psychologisch begutachtet. und am ende gibts ja immer noch statt knast o. strafe dann die geschlossene wegen unzurechnungsfähig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Anzeigen kann man sie. Wenn sie schuldunfähig waren, was durch ein psychiatrisches Gutachten bestätigt werden müßte, könnten sie aber trotzdem in die geschlossene Psychiatrie zwangseingewiesen werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anzeigen kannst immer, aba wenn er wirklich so psychisch krank is, dann wird er eher in behandlung kommen anstatt ne strafe zu bekommen, weil ers ja "nicht kontrollieren kann".

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anzeigen auf jeden fall! Nur bevor ein Urteil gesprochen werden kann müssen eine Reihe von Gutachten durch geführt werden!

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