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meterbrot fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Wohngeld als Zivi -Def. elterliche Whg.?

Hi, ich werde ab 1.09.10 einen Zividienst antreten. Da unser Haus zu Hause zu klein ist, haben meine Eltern mir und meienr Schwester eine eigene Wohnung gemietet, die sie auch bezahlen. Nun habe ich gelesen, dass es von der Unterhaltssicherungsbehörde Mietzuschuss für "nichtelterliche Unterkünfte" gibt. Weiß jemand von euch, wie gneau das definiert ist bzw. werlche Aspekte außerdem zu erfüllen sind?

Bitte immer die Quelle angeben.

Danke

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In Eurem Fall dürfte es sich um eine "elterliche" Wohnung handeln, da diese ja auch die Miete dafür bezahlen. Du kannst kein Wohngeld für eine Wohnung beantragen, in der Du kostenfrei lebst. Wäre Euer Haus größer, würdet Ihr ja auch noch dort wohnen. Des weiteren gibt es Wohngeld nur für Menschen, die sehr wenig Einkommen haben. Zu denen scheinen Deine Eltern nicht zu gehören, wenn sie Euch eine eigene Wohnung finanzieren.

    Weitere Angaben dazu erhältst Du bei dem für Euren Ort zuständigen Wohngeldamt, bzw. über das Internet in einer der großen Suchmaschinen.

    Einen guten Rutsch ins neue Jahr für alle!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für eine Wohnung, die die ELTERN angemietet haben, gibt es garantiert KEINE Zuschüsse.

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