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Darf eine Angestellte eine Person rausschmeissen?
Hallo
Ne kurze Frage
Angenommen jemand betritt ein Geschaeft wenn jetzt die Verkeuferinn den anschein hat diese Person kann sich die Artikel in diesem Laden nicht leisten darf sie dann diese Person rausschmeissen
Und wenn sich eine Person laenger in einem Geschaeft aufhaelt darf die dann DIE Verkeuferinn diese Person rausschmeissen
Danke fuer eure Antwort und sry fuer rechtschreibfehler ... Meine Tasten funktionieren nicht richtig leider...
Ne erlebt nicht aber ich hab das so seit 2 tagen so nen gedanken im Kopf gehabt und dann wollt ich mal nachfragen was andre so darueber sagen
12 Antworten
- Stefanie KLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
die verkäuferin übt das hausrecht aus. sie darf also grundsätzlich jemanden des ladens verweisen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Jeder Ladeninhaber kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Ob er es nun selbst ausübt oder auf eine Angestellte überträgt, ist unerheblich.
Das Recht dazu hat sie, aber ob das moralisch in Ordnung ist, bezweifel ich, sofern nicht gegen die Hausordnung verstoÃen wird.
- vor 1 Jahrzehnt
guten tag
klar darf sie das. in deutschland gibt es sowas das heisst "vertragsfreiheit" (google mal). in den punkt gibts nen unterpunkt. und der besagt, dass sich jeder kaufmann auswählen darf mit wem er einen kaufvertrag abschlieÃen muss, es sei denn es besitzt eine monopol stellung.
wenn die verkäuferin (vorausgesetzt, sie ist ladeninhaberin) dir nichts verkaufem will, darf sie dich bitten, den laden zu verlassen. sie ist nicht verpflichtet kaufverträge mit jeden abzuschlieÃen.
bei der post und der bahn ist es anders. die besitzen eine monopol stellung und müssen mit jeden verträge abschlieÃen. die dürfen nicht ohne grund ihre leistungen verweigern.
bei taxisgewerbe ist es fast genauso. solange ein fahrgast nicht betrunken ist, ansteckende krankheiten hat oder eckelerregendes auftreten hat (so heisst es wirklich) muss auch ein taxi fahrer jeden fahren, solang es in der vergangenheit nicht bereits zu eskalationen kam. das nennt man beförderungspflicht.
lg
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- vor 1 Jahrzehnt
da du diese Frage in Beauty & Style gestellt
Wenn Sie gut aussieht, darf Sie das :-)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Moralisch zweifelhaft, ziemlich unhöflich, aber rechtlich einwandfrei. Du darfst ja auch jeden aus deinem Haus werfen, weil es dir gehört, egal mit welcher Begründung.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn ich in die Stadt fahre um einzukaufen, fahre ich oft einfach so los, wie ich gerade bin. Also olle Jeans. Schuhe auch nicht nagelneu. Sollte sich jemand erfrechen und mich des Ladens verweisen weil ich nicht wie ein wandelnder Geldsack aussehe, hat er Pech. A: Sehr negative Werbung. So etwas ist sehr schnell herum. B: Es erfolgt kein Kauf. Weder jetzt noch später. Das Geschäft ist dann in meinen Augen gestorben.
Ein Geschäftsmann kann es sich also nicht leisten, einen eventuellen Kunden rauszuschmeiÃen. AuÃer, es ist irgend etwas passiert. Aber nicht einmal bei strömendem Regen wird man des Ladens verwiesen.
Wie gesagt, er hat das Recht dazu. Ob er es macht ist eine andere Sache.
- vor 1 Jahrzehnt
1.
selbst wenn sie das hausrecht hätte, dürfte sie es nicht. meine mutter hat hausverbot für alle MediaMärkte Deutschlandweit bekommen, weil sie nicht mit aufs Polizeirevier kommen wollte, weil sie jmd. beim stehlen beobachtet hat.
Theoretisch hätte Sie einen Anwalt einschalten können, weil sie nichts falsches gemacht hat und man nicht jmd. einfach aus dem Laden werfen kann. und es macht keinen unterschied ob der MediaMarkt in der innenstadt oder der bäcker um die ecke.
2.
Egal, selbst wenn es rechtlich gehen würde, würdest du Rufmord im groÃen Style für deinen Laden betreiben.
vg
fabi
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein nur ein verdacht reicht nicht aus.!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn sie das hausrecht hat dann ja
sonst nicht