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Führerschein entzug nach trunkenheit am steuer mit begleitetes fahren ab17?
hallo,
ich habe letztens mächtig mist gebaut. ich habe im voll trunken zustand , aus irgendeinem grund auch immer, mir mal gedacht das auto von meiner mutter zu nehmen. zum glück bin ich nicht weit gekommen. hab das auto gegen unsere garage gesetzt und somit nicht das grundstück verlassen. also habe ich nicht direkt am straßenverkehr teilgenommen. dann kam die polizei und hat mir mein blut abgenommen und was die da noch alles machen. aber richtig interessiert haben die sich nicht dafür, das das eigenegrundstück nicht verlassen wurde. dazu muss ich sagen , dass ich einen führerschein ab 17 habe (erst 6monate) und wie ich gehört habe lag mein alkoholwert im blut sehr deutlich über der 2promille marke. die anzeige wurde von meiner mutter aus aufgegeben.
womit muss ich rechnen?
wie kann ich hier vorgehen ?
wie kann ich argumentieren , wenn ich vor ein gericht muss ?
danke
18 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
das du hier mit so ne frage auftauchst wundert mich nicht mehr...fakt ist das solche leute wie dich ein gefahr sind,ich würde dir die schlimmste strafe geben wenn ich ein richter wäre,dein führerschein weg nehmen so das du nie wieder ein auto fahren kannst.also...ich hoffe das du die härteste strafe bekommst,wo am meinsten weh tut...
- vor 1 Jahrzehnt
fakt ist, dass sie die beweise haben.du warst betrunken und hast schaden angerichtet. was willst du hören? dass man dir sagt wie du den kopf aus der schlinge bekommst? du wirst deinen führerschein verlieren. punkte in flensburg. geldstrafe mit indestens 2000 EUR, die auf raten zahlbar sind.
nein ich habe keine erfahrung, aber einen bruder der n scheià alki ist. der ähnlichen misst gebaut hat..
und die harten strafen sind auch gerecht. wegen leuten, wie euch, die keine grenzen kennen und besoffen auto fahren, verlieren jedes jahr viele viele eltern ihre kinder , oder menschen ihre angehörige !!
sorry...ich kanns net ab, wenn sich täter zum opfer machen.
scheinbar spürst du keine reue. ob was passiert ist oder nicht. aber ich denke nicht, dass du mit 17 jahren schon charakterlich geeignet bist ein auto zu fahren.
hast du eigentlich daran gedacht, was passiert hätten können, wenn dich die polizei nicht gestoppt hätte??
in diesen sinne..
- roedelheimer52Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Du musst ja ein tolles Früchtchen sein, wenn Deine Mutter Dich anzeigt. Besorg Dir einen Anwalt.
- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ziemlich egal ob eigenes Grundstück oder nicht
Fakten sind :
1. Anzeige wurde erstattet
2. Unfall wurde polizeilich aufgenommen
3. Alkoholprobe war positiv
Folgen daraus:
- Anzeige : Strafanzeige gemäà StVG § 21 in Tateinheit mit StGB § 316
Fahren ohne Fahrerlaubnis in alkoholisiertem Zustand (die sogenannte Prüfungsbescheinigung (DIN A5 hochkant, rosa) berechtigt nur zum Fahren mit Begleitperson)
§ 21 StVG : "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat"
Als MaÃregel der Besserung und Sicherung kann gemäà § 69, § 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden
Fahren unter Alkoholeinfluss – auch ohne Ausfallerscheinungen – ab 1,1 Promille wird stets als Straftat (§§ 315 c, 316 StGB) geahnet.
Absolute Fahruntüchtigkeit ist dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) 1,1 Promille oder mehr beträgt. Wenn dieser Grenzwert überschritten ist, handelt es sich in jedem Fall um eine Straftat gemäà § 316 StGB, ohne dass es auf Ausfallerscheinungen ankäme. Mögliche Sanktionen sind Geldstrafe (in der Regel mindestens 30 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, in der Regel Fahrerlaubnisentzug (meistens um die neun Monate) sowie sieben Punkte im Verkehrszentralregister.
Fazit : Deine Fahrerlaubnis kannst du für die nächsten mindestens 5 Jahre vergessen.Eine Neuerteilung wird bei dem Promillewert erst nach bestandener MPU gewährt.
Sämtliche Kosten darfst du selbst bezahlen , da zahlt auch keine Versicherung.,
Quelle(n): StVG , StGB , Berufserfahrung - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Brian W. AshedLv 7vor 1 Jahrzehnt
Einen guten Anwalt hast du nicht verdient, da das den Lerneffekt mindert.
Dir gehört der Hintern versohlt, auch wenn du OHNE Alkohol gefahren wärst. Denn auch das hättest du nicht gedurft.
Und dann war das ja wohl mehr als ein Bier oder ein Likörchen...
Ich habe mir grundsätzlich angewöhnt, wenn ich alkoholisiert noch mal an meinen Wagen muss, nur die Beifahrertür zu öffnen. Und ich bin dabei auch schon tatsächlich in eine Polizeikontrolle gekommen.
Deine EINZIGE Chance ist, dass das Grundstück zum Zeitpunkt deiner Amokfahrt keinen freien Zugang zur StraÃe hatte. weil das Grundstückstor (noch) verschlossen war. Aber als Staatsanwalt würde ich deine Fahrkünste als Beweis dafür werten, dass du dieses Tor problemlos hättest passieren können.
Statt zu jammern solltest du dir selbst Schmerzen zufügen...
Und alle Achtung vor deiner Mutter, sie hat das einzig richtige getan. Du wirst es ihr noch mal danken....
Ach ja, zum Thema öffentlicher Verkehrsraum:
auch auf abgeschlossenen Flächen ohne Zugang zum öffentlichen Verkehrsraum wendet sich das Blatt wenn eine KONKRETE Gefährdungslage vorlag UND eine Anzeige erfolgte!
Also, nimm dir einen schlechten Anwalt, damit du länger was von deinem Abenteuer hast. Die guten Anwälte sollten Unschuldigen vorbehalten bleiben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
sobald du den Zündschlüssel reingesteckt hast bedeutet das du fahren willst also hast du keine Chance das heisst Lappen weg / Geldstrafe / Punkte in Flensburg
Ausserdem finde ich es ******** betrunken Auto zu fahren solchen Leuten sollte man keinen
Führerschein mehr geben ! sorry aber das ist meine Meinung !
- vor 1 Jahrzehnt
Jep der Führerschein wird ein gesackt, weil Fahrneulinge dürfen nichts trinken vorm Auto fahren.
- AndreLv 6vor 1 Jahrzehnt
tja ab 1,6 promille ist der lappen weg ! wenn du den schein noch hast wird sich die führerscheinstelle noch bei dir melden und deine fahrkarte einziehen.du bekommst den führerschein erst nach bestandener MPU wieder.das wird aber nicht so einfach ! und ein langer weg werden.
bei über 2 promille sollte man sich mal gedanken machen du scheinst gut im training mit alk zu sein.
du solltest jetzt keinen alk mehr trinken.an deiner stelle solltest du deine leberwerte bei deinem arzt in regelmäÃigen abständen prüfen lassen.
du solltest dich auch auf deine MPU vorbereiten denn so schnell wirst du den führerschein nicht wiedersehen .erst nach bestandener MPU ohne diese ist nichts zu machen .
frohes fest und einen guten rutsch !!
- vor 1 Jahrzehnt
Es ist egal, ob du im StraÃenverkehr direkt teilgenommen hast oder nicht. Es gibt einen Auffangtatbestand im StGB, der auch nur die Gefährdung des StraÃenverkehrs, als strafbar annimmt. Du hast zwar das Grundstück nicht verlassen, aber es wird dir unterstellt, dass du im StraÃenverkehr teilnehmen wolltest.
Du musst mit Punkten, Geldstrafe u.ä. rechnen.
Da die Polizei ein Bluttest gemacht hast, kannst du dich auch nicht rausreden.
Unzurechnungsfähig bist du auch nicht, da dieses erst ab einem Promillewert von 3,3 gilt.
Deine Eltern müssen wahrscheinlich auch mit MaÃnahmen rechnen, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und einen Minderjährigen haben trinken lassen.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Zufahrt durch ein verschlossenes Tor abgesichert war, haben die Polly-Zysten da nichts zu suchen. Wenn nicht: Pech gehabt! Da hilft auch kein Jammern.