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Rohrbruch - wer zahlt?

In meiner Mietwohnung ist heute Nacht ein Rohr gebrochen - durch Frost. Ich bin bereits ausgezogen ( Mietvertrag läuft auf März aus ) und habe offenbar nicht ausreichend geheizt. Heute morgen hat die Polizei angerufen - Rohr geplatzt.

Ich habe einen Chipkarten- Gaszähler.Quasi ein Prepaid System, bei dem ich Guthaben auf eine Chipkarte bei der Gasgesellschaft lade, das ich dann auf den Gaszähler übertrage. Dieses Guthaben ist offenbar übers Wochenende aufgebraucht gewesen und es hat nicht mal mehr der Frostschutz funktioniert.

Nun: Wer bezahlt den Schaden?

Ist DEFINITIV jemand ( der Vermieter oder ich ) in so einem Fall versichert oder bin ich... auf Deutsch gesagt im *****?

Danke

4 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zu Allererst:

    Auch wenn du nicht mehr in der Wohnung wohnst, ist es deine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Wohnung ausreichend geheizt und gelüftet wird. Dazu gehört auch, das PrePaid-Guthaben zu kontrillieren.

    Versichert ist jemand dann, wenn er eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

    Im Falle des Vermieters wäre das eine Wohngebäudeversicherung.

    Hierbei muss er das Risiko "Leitungswasser" und darin wiederum das Risiko "Nutzwärmeschäden" mitversichert haben. Ist das der Fall, muss die Versicherung eintreten und leisten. Die Versicherung kann dich allerdings in Regress nehmen.

    Jetzt kommt deine Private Haftpflicht ins Spiel. Je nach abgeschlossener Qualität, wird sie anstandslos leisten, weil z.B. die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, oder sie wird versuchen dir grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen, um sich vor dem Zahlen zu drücken. Bei einfacher Fahrlässigkeit müsste sie leisten. Das dürfte dann in einem anhängigen Prozess zu klären sein.

    Allerdings ersetzt die Haftpflicht nur den Zeitwert, bzw. die Repararturkosten. Leistet die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, ersetzt sie den gleitenden Neuwert.

    Also sofort den Schaden an deine Private Haftpflicht-Versicherung melden.

    Sonst kann sie allein aufgrund des zu spät gemeldeten Schadens die Leistung verweigern!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Aus meiner Sicht ist das einfache Fahrlässigkeit, und Deine private Haftpflichtversicherung muss bezahlen. Den Schaden also am besten gleich sofort anmelden mit allen Dir bekannten Angaben, vermutlich geht das sogar online. Ob Deine Versicherung den Schaden auf eine Gebäudeversicherung des Vermieters abwälzen kann, wird sie dann selbst und ohne Dein Zutun klären.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich bist Du verpflichtet die Mieträume frostfrei zu halten. Der Vermieter ist meist gegen einen Wasserrohrbruch versichert, aber die Versicherung nimmt Dich wegen deines Fehlers in Regress. Melde es Deiner Haftpflicht, vielleicht hast Du Glück, dass sie übernimmt.

  • Rob
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn durch Frost ein Wasserrohr im einem Mietshaus platzt, muss der Vermieter selbst den Rohrbruch beseitigen. Wenn er ihn nicht grob fahrlässig verursacht hat, z. B. bei starkem Frost das Fenster offen gelassen, kommt seine Gebäudeversicherung dafür auf. Für Schäden, die an Hausratsgegenständen entstanden sind, ist hingegen die Hausratversicherung der betroffenen Mieter zuständig. Denn die sichert Leitungswasserschäden ab. Haben Mieter keine Versicherung, muss die Haftpflichtversicherung des Vermieters einspringen.

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