Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

ALG 2 gestrichen trotz Ablehnungsbescheid vom BAB Amt???

Folgende Sachlage:

Ich 21, verheiratet, 1 Tochter habe im November diesen Jahres mit einer Ausbildung angefangen.

Mein Verdienst 460 EUR Brutto und 310 EUR netto.

Mein Mann ist zu Hause und betreut meine Tochter, da sie erst 1 Jahr alt ist.

Zunächst haben wir im November und Dezember ganz normal unser Geld von der Arge bekommen, jedoch mit angrechneten Lohn. Anfang Nov. kam auch die Aufforderung BAB zu beantragen, da ich Anspruch haben soll.

Nun BAB beantragt. Hat etwas gedauert bis der Bescheid kam. Am 08.12. dann der Ablehnungsbescheid. Grund: Mittel sind anderweitig aufzutreiben... ?? Meine Eltern würden zu viel verdienen ??? Also meine Eltern sind mir aber kein Unterhalt mehr pflichtig. Dies ist bereits die dritte Ausbildung, nach 2 Abbrüchen somit hab ich mein Unterhaltsrecht verwirkt. Ausserdem bin ich verheiratet!?

Den Ablehnungsbescheid habe ich dann an die Arge geschickt. Arge schreibt mir: Ich muss das Geld von November und Dezember zurückzahlen da ich Anspruch auf BAB habe.

Ich: Anruf bei der Arge. Nach 1 Tag und 3 Stunden meinen Ansprechpartner erreicht: Ihr genauer wortlaut:

"Sie haben vom Grund auf her Anspruch auf BAB, somit fallen sie aus dem Leistungsbezug raus."

Ich SCHOCK.. Das bedeutet für uns 400 Euro weniger Geld. Wie soll ich da meine Familie ernähren?? Die Dame: "Tja, da kann ich nichts machen. Die Rechtslage ist nunmal so."

MEINE FRAGE NUN: Was soll ich tun?!?!?!

Soll ich gegen den Bescheid von BAB oder von der Arge widerspruch einlegen. Soll ich direkt zum Anwalt oder das so klären? .. Ich weiß einfach net mehr weiter.. da das ganze schnell gehen muss, weil wir ohne die 400 euro und die 500 euro im minus bei der arge echt doof da stehen!

Update:

MEINE ELTERN SIND MIR GESETZLICH KEIN UNTERHALT MEHR PFLICHTIG!!!!!!

Mein Mann hat bis vor einem Jahr gearbeitet.

Update 2:

Ausserdem habe ich bis vor der Geburt auch gearbeitet.. also ist die Ausssage dass ich noch nie eingezahlt habe FALSCH!

Update 3:

@ascalon2..

Witzig. Ich habe aber andere Leistungen (BAB) verweigert bekommen!!!!!! Und das war auch nicht meine Frage!!!!

Hat hier keiner ne Antwort auf meine Frage??

Keine Klugsch***erei!!!!

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Deine Frage kann Dir hier keiner beantworten. Vereinbare einen Termin bei der ARGE, wenn es Probleme geben sollte (dieser Fall ist nicht alltäglich), wende Dich an das Sozialgericht. Es wird eine anstrengende Prozedur, aber Du erhälst das, was Dir zusteht.

    Widerspruch würde ich gegen beide Bescheide einlegen und um nochmalige Überprüfung bitten.

    Alles Gute!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die als Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem §§ 60–62 SGB III zumindest dem Grunde nach förderungsfähig sind

    Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sind grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen. Deshalb muss, wer andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen und dadurch seine Hilfsbedürftigkeit vermeiden, beseitigen, verkürzen oder verringern kann, diese Sozialleistungen auch beantragen (§ 12a SGB II).

    Quelle(n): SGB
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wieso wird dir so viel vom Lohn abgezogen? Welche Lohnsteuerklasse hast du?

    Dann bist du unter 25 und hast noch keine Einzahlung in die Sozialkasse geleistet. Der Staat zieht daher das Einkommen deiner Eltern hinzu. Ist das zu hoch, bekommst du vom Staat kein Geld, sondern deine Eltern sind verpflichtet, dich zu unterhalten. Ich nehme mal an, daß dein Mann ebenfalls noch nie gearbeitet hat. Auch das Einkommen seiner Eltern könnte hinzugerechnet werden.

    Das beste wäre, du suchst dir eine Beratungsstelle - eventuell mal bei der Caritas nachfragen oder Familienberatung - und die sagen dir, wie es weiter geht.

    ......................

    Dann ließ dir die Gesetze nochmals durch. Du bist unter 25, also können deine Eltern für deinen Unterhalt herangezogen werden. Ist ihr Einkommen zu hoch, werden sie zuerst in die Pflicht genommen. Nur, wenn sie selbst so gut wie nichts haben, zahlt für dich der Staat. Wende dich an die entsprechenden Beratungsstellen. Hier rumschreien ist nicht nur unhöflich, sondern läßt schon so in einiges Einblicken.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.