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Kann man einen Lohnsteuerjahresausgleich über die Firma nachträglich machen?

Hallo,

ich bin auf diesem Gebiet Voll-Laie, also bitte etwas Verständnis ;-)

Wir sind hier auf der Arbeit gerade aus allen Wolken gefallen als wir zum ersten Mal gehört haben, dass es so etwas wie einen Lohnsteuerjahresausgleich über die Firma gibt. (Wir haben dieses Jahr das Lohnbüro gewechselt.) Da wirklich erhebliche Summen für jeden einzelnen zusammenkommen, ärgert es uns doch sehr, dass das die letzten Jahre vom alten Lohnbüro nicht gemacht wurde.

Gibt es eine Möglichkeit das nachträglich zu machen? Wenn ja, über wieviele Jahre zurück?

Bitte nicht mit Lohnsteuererklärung verwechseln....

Vielen Dank im Voraus!

Update:

Vielen Dank für die sehr informativen Antworten!

Ich bin mir trotzdem sehr unsicher, was die Details betrifft. Ich (LSK 1) bekomme für diesen Monat z.B. mehr als mein zweifaches Nettogehalt ausgezahlt. Eine Bekannte (LSK 1 o. 2 mit Kinderfreibetrag 1) hat letztes Jahr durch eine Einkommenssteuererklärung lediglich 70 EUR bekommen. Wenn ich es richtig verstehe, würde durch eine Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr noch etwas dazu kommen, abzgl. Berechnung des Lohnsteuerjahesausgleichs. Wie kann es denn zu solch krass unterschiedlichen Beträgen kommen?

Oder verstehe ich da etwas falsch?

Und ist es denn dann richtig, dass ich mich darauf einstellen kann, dass für die letzten zwei Jahre jeweils ein ÄHNLICHER Betrag bei einer Einkommenssteuererklärung heraus kommt wenn ich diese bis zum 31.12. einreiche?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Firma nicht aber Du.

    Du kannst für die letzten 4 Jahre (ab 2005) Lohnsteuerausgleich beantragen.

    Gruß

    PitBabba

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, rückwirkend kann das der Arbeitgeber nicht machen. Der Arbeitgeber kann den Ausgleich nur für das laufende Jahr unter bestimmten Voraussetzungen machen. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen er das nicht machen darf. Ab 10 Arbeitnehmern ist er dazu verpflichtet.

    Die zu viel gezahlte Lohnsteuer für die vergangenen Jahre kann nur über eine Einkommensteuererklärung zurück geholt werden, wenn die Fristen dafür nicht schon abgelaufen sind. Hast Du die Erklärungen für die vergangenen Jahre eingereicht, hast Du ja auch die zu viel gezahlte Lohnsteuer bereits zurück bekommen.

    Die genaue Erklärung findest Du im § 42b Einkommensteuergesetz.

    Zu Deinen Details: Der Arbeitgeber prüft mit dem Dezembergehalt, wie Dein Einkommen zur gezahlten Lohnsteuer passt und gleicht das aus.

    Die Einkommensteuererklärung, die beim Finanzamt eingereicht wird, berücksichtigt Deine persönlichen Verhältnisse, d. h., Deine Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen, Sonderausgaben usw. kommen genau so in die Berechnung wie andere eventuell noch erzielte Einnahmen, aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung z. Bsp.

    Mit Deiner Bekannten kannst Du Dich also pauschal nicht vergleichen. Und der Kinderfreibetrag wirkt sich in der Einkommensteuer meist nur auf den Soli-zuschlag und die Kirchensteuer aus. Erst bei höher Verdienenden kommt der Kinderfreibetrag zum Abzug, dafür wird aber das Kindergeld gegen gerechnet.

    Waren Deine Einkommensverhältnisse in den letzten Jahren ähnlich, also auch die Sonderzahlungen? Dann solltest Du noch eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alle Firmen ab 10 MAs sind verpflichtet, einen internen Jahresausgleich mit dem Dezembergeld durchzuführen. Nachträglich geht das aber nicht!

    Dabei wird aber ausschliesslich nochmals das Jahreseinkommen mit aktuellem Stand der Rahmenbedingungen aufgrund der Jahressteuertabelle abgerechnet. Diese Massnahme führt zu Rückzahlungen nur bei zB Heirat in dem Jahr, Steuerklassenänderungen etc, da dann der Dezemberstand fürs gesamte Jahr neu berechnet wird. Ich hatte so vor einigen Jahren im Dezember doppelt so viel netto wie Brutto.

  • Fiene
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Lohnsteuerjahresausgleich ersetzt nur einen Teil der LSt-Erklärung. Da werden die "standartmäßigen" Sachen angesetzt und das letzte Gehalt ist dann eben entsprechend höher.

    Wer sonst nix abzusetzen hat, ist damit gut bedient, wer aber noch mehr abzusetzen hat, sollte auf jeden Fall zusätzlich eine LSt-Erklärung machen.

    Die Erstattung daraus fällt dann allerdings kleiner aus, da ja schon ein Ausgleich gemacht wurde.

    Den Ausgleich gibt es also nicht zusätzlich. Wenn Ihr in den vergangenen Jahren sowie eine Erklärung gemacht habt, dann gibt es rückwirkend eh nichts mehr auszugleichen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Lohnsteuerjahresausgleich ist jedem seine persönlich Sache, das heißt, diesen kann nicht deine Firma für dich machen.

    Die Firma führt monatlich die Lohnsteuer der Mitarbeiter ans Finanzamt ab, mehr aber auch nicht.

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