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Darf Jemand mit Master Abschluß einen Betrieb eröffnen und ausbilden ?

oder muß er extra eine Meisterprüfung bei der Handwerkskammer oder eine Ausbildereignugsprüfung vor der IHK ablegen ?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Er muß genau das machen oder haben, was Du selbst sagst, oder jemanden einstellen der diese Voraussetzung mitbringt. Der Master /Dipl.Ing hat (automatisch) keine Ausbilderberechtigung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einen Betrieb eröffnen darf auch einer ohne jede Ausbildung. Zum Ausbilden braucht es minimum einen Meister. Um eine Betrieb zu führen muss man mindestens eine Bürokraft, fachfrau, mann einstellen. Sonst gehst Du als ungelernter Chef sofort den Bach runter.

    Grüße Uwe

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein muss er nicht, man erwirbt diese Berechtigung mit dem bestehen des Masters und muss dann entweder den Teil IV der Meisterprüfung machen oder die Ausbildereignungsprüfung für Ausbilder. Der Bachelor reicht mit dem gleichen Zusatz aber auch schon aus. Es heißt die Ingenieursprüfung oder Hochschulabschluss und das ist im Zweifel auch der Bachelor.

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