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Frage zum Kinderpflege - Krankengeld!?

Hallo ihr Lieben!

In der Hoffnung hier Eltern zu finden, die sich damit auskennen, stell ich meine Frage mal hier rein!

Jetzt ist es so weit. Meine Tochter ist krank, darf die ganze Woche nicht in den KiGa und ich hab niemanden der sie Donnerstag und Freitag betreut. Ich werde mir diese Zeit wohl attestieren lassen müssen und mich "Kinder-krank melden". Zehn Tage stehen mir zu... klar. Aber wie berechnen sich diese 10 Tage? Pro Kalenderjahr oder pro Geschäftsjahr (also beg. mit meiner Einstellung im August)?

Danke euch

Julia

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei Erkrankungen von Kindern gilt ein Freistellungsanspruch folgender Maßen, und zwar bis zu 10 Tage pro Kind und Jahr, insgesamt aber höchstens 25 Arbeitstage im Kalenderjahr (Alleinerziehende bis zu 20 Tage pro Kind/Jahr; maximal 50 Arbeitstage). Voraussetzung für die Freistellung sind ein entsprechendes ärztliches Attest, bzw. das Fehlen einer Betreuungsperson im Haushalt, bzw. die Tatsache, dass das erkrankte Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    10 Tage pro Kalenderjahr.

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