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Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrKauf & Verkauf · vor 1 Jahrzehnt

Inzahlungnahme des Gebrauchtfahrzeugs bei plötzlichem Technikdefekt ?

Haben ein junges Gebrauchtfahrzeug gekauft und unseren alten in Zahlung gegeben, schriftlich alles fixiert und unterschrieben. Das Autohaus hat unser Fahrzeug vorher in der eigenen Werkstatt auf der Bühne untersucht und der leichte Front-Unfallschaden steht auch im Vertrag.

Nun hat 2 Tage vor dem Tausch unser "Alter" einen technischen Defekt, es kracht zeitweise ganz schlimm beim Fahren (wahrscheinl. das Getriebe ?; kann das sein bei einem Auto mit nur 90.000 km ???). Leicht geklappert hat es schon immer, aber bei einem Cabrio klappert ja immer irgendwo was und es wurde auch nicht oft und wenn ja nur ein paar Kilometer bewegt zum Einkaufen, etc.

Wie ist jetzt wohl die Rechtslage ? Müssen wir dem Autohaus explizit auf das Klappern/Krachen hinweisen oder nicht ? Oder ist das bei einem Händler, der das Fahrzeug ja vorab selbst geprüft UND gefahren hat, kein Muss ?

Kann man uns rückwirkend den Ankaufspreis des Altfahrzeugs (6 Jahre, Ankaufspreis 2700 €) noch mindern oder ?

Danke für Ratschläge und Tips !

1 Antwort

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    der Übergang des Eigentums setzt Einigung und Übergabe voraus, Noch seid Ihr also Eigentümer des Fahrzeugs, habt Euch aber verpflichtet, ein Fahrzeug gemäß Beschreibung zu übereignen. Dieser Beschreibung entspricht es jetzt nicht mehr. Mängel, die vorhanden sind, dürft ihr dabei nicht verschweigen und der Ankaufswert ist natürlich gemindert.

    Jetzt kann es natürlich sein, dass es niemand merkt. Aber da ist der Ärger vorprogrammiert und das Autohaus wird auch danke sagen, wenn ihr schwarzer Peter spielt.

    Ich würde den Schaden angeben - das ist halt dann Euer Pech. Aber wenn er 2 Monate vorher kaputt gegangen wäre, wäre es das auch gewesen.

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