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Bummi fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Wer kann mir mitteilen, ob ich eine Maßnahme fortführen muß, obwohl ich einen 400 € Job bekommen könnte?

Im September musste ich eine Maßnahme von der Arge aus starten. Dabei handelt es sich auch um ein dreimonatiges Praktikum. Nun wollte ich die Maßnahme abbrechen, da ich einen 400 € Job bekommen kann. Die Arge erlaubt mir das aber nicht und ich muss erst das Praktikum beenden. Ist das gesetzlich in Ordnung? Oder kann ich auch das Praktikum auf meiner neuen Arbeitsstelle fortführen, ohne noch in den Unterricht gehen zu müssen?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du wirst die Maßnahme der Arge fortführen müssen, da sie darauf abzielt, dich wieder in eine sozialversicherungpflichtige Beschäftigung zu bringen (so argumentiert man jedenfalls), was ein 400,- Euro-Job nicht ist. Diese Minibeschäftigung bietet für die Arge keinerlei Aussicht, dass sie dich als Transferleistungsbezieher wieder los wird.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Da wirst du dich wohl der ARGE beugen müssen. Wenn dein Praktikum vorbei ist wirst du dir von der "Arbeitsvermittlung" anhören mussen das du alles versuchen mußt um wenigstens einen Teil deines Grundbedarfs selbst zu decken. Das größte Problem liegt darin das 400 Euro Jobber in der Arbeitslosenstatistik stehen und Praktikanten nicht.

    Das oberste Ziel der ARGE ist dich versicherungspflichtig in Arbeit zu bringen. Die Chancen die sie sehen sind allerdings oft lächerlich und haben mit der Realität nicht viel gemeinsam.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du dein Praktikum abbrichst bekommst du kein Geld mehr und ein Vierhundert Euro Job muss man ja nicht in der Zeit machen wo das Praktikum gerade läuft.

    Dieser Zwang etwas zu tun nennt man dann sehr höflich Demokratie wo bei die neuen Gesetze der Agentur für Arbeit nicht gerade demokratisch sind sondern eher das Gegenteil.Am schlimmsten sind die Drohungen, wenn Sie dieses oder jenes nicht tun, oder tun ohne unsere Erlaubnis wird: und dann immer mehr Geld ab gezogen und Sperren verhängt. Ein Applaus auf der Deutschen Demokratie und es fehlen eigentlich nur noch die Arbeitslager wo man die Menschen reinsteckt welche sich aufmucken gegen über der Agentür für Arbeit.Dies schreibt ein Neutraler Niederländer der solche Faxen hasst.

    Quelle(n): Die Agentur für Arbeit.
  • vor 1 Jahrzehnt

    http://berufsstart.monster.de/8507_de-De_p1.asp

    Auf dieser Seite kannst du alles nachlesen was du über das Praktikum wissen musst.

    "Wenn Sie das Praktikum abbrechen wollen, sollten Sie sich an die im Praktikumsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen halten", berichtet Schneider. "Häufig gelten zweiwöchige Kündigungsfristen. Besonders günstig ist es für Praktikanten, wenn eine Probezeit vereinbart wurde, weil Sie in dieser Zeit von einem Tag auf den anderen kündigen können." Grundsätzlich gelte: "Reichen Sie eine schriftliche Kündigung ein und lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen." Während der Abbruch eines freiwilligen Praktikums in der Regel unproblematisch sei, sieht die Sache bei einem Pflichtpraktikum anders aus: "Falls Sie ein Pflichtpraktikum beenden wollen, ist vorher eine Rücksprache mit der Uni ratsam, damit der Abbruch eventuell nicht Ihren Studienfortschritt hemmt", sagt Schneider.

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