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Was soll ich im Moment bloß tun?
Meine ach so liebe Lebensgefährtin ist zur Zeit im Pflegeheim und ich werde im Moment einfach
nicht so recht emotional fertig damit.Habe sie kürzlich erst wieder besucht und war mit ihr sogar
spazieren und in einem Cafe gewesen.Besuche sie des öfteren mit Bus und Bahn.Sie wünscht
sich nichts sehnlicher als daß sie bis Weihnachten wieder bei mir Zuhause ist und muß schon
andauernd deswegen weinen.Ich natürlich auch.Besonders wenn ich zu Hause alleine bin,weil wir
uns eben sehr lieben und mögen.Sie litt im Sommer an einer Psychose und ist deßhalb schon
fast ein halbes Jahr weg.Seit die letzten 3 Monate jetzt im Pflegeheim.Soweit geht es ihr zwar schon
wieder ganz gut (gottseidank),aber was nützt das uns wenn wir bis heute noch nicht wieder wie
vorher zusammen sein können.Während des letzten Besuches sagte sie mir ,daß zwei Herren vom
Gericht da waren und sie sagte ihnen daß sie gerne wieder in ihre Wohnung will.Darauf antworteten
die Herren nur,daß jetzt alles erst noch laufen müsse!(Mit dem Entscheid,nehme ich an).
Mit ihrem Betreuer hab ich vor ein paar Tagen auch telefoniert und sagte ihm, daß meine
Lebensgefährtin mir sagte,daß sie gerne bei mir sein will, ich ebenso bei ihr und sie weinen mußte.
Darauf sagte mir der Betreuer nur,daß ich warten müsse und er mich benachrichtigen will.
Weiß echt nicht was ich noch tun soll,sie genauso!
Ich hoffe mir kann einer einen fachgerechten und kompetenten Rat geben!
Danke Euch schon mal im voraus!
3 Antworten
- jebLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Betreuer muss im Sinne seiner Klientin handeln, das schreibt ihm das Gesetz vor. Spich mit ihm, lass Dir den Sachverhalt noch einmal erklären, sage ihm aber auch, dass Deine Freundin - und das soll sie ihm auch noch einmal sagen - den ausdrücklichen Wunsch hat, wieder bei Dir zu leben. Wenn es keinen medizinischen und auch sonstigen nachvollziehbaren Grund mehr dafür gibt, dass sie im Pflegeheim leben soll, dann kann ihr das auch niemand vorschreiben. Wenn aus irgendeinem Grund nichts dauerhaftes möglich ist, jetzt, dann muss es doch aber möglich sein, dass sie wenigstens über die Feiertage bei Dir sein kann!
Bin Heilerziehungspflegehelferin und hab eben meine Mappe aus der Ausbildung geholt. Da steht über den Betreuer folgendes: Bei der Heilbehandlung soll der Betreuer die Wünsche des Betreuten berücksichtigen. Behandlungen und Eingriffe dürfen nur mit der Einwilligung des Betroffenen, des Betreuten vorgenommen werden. Wie beim Gesunden ist gleichfalls eine vorherige Aufklärung über die medizinischen Maßnahmen und deren Risiken erforderlich.....Sofern der Betreute die medizinische Behandlung ablehnt, müssen Maßnahmen unterlassen werden, sofern keine Lebensgefahr besteht. Das Vormundschaftsgericht muss bei folgenden schwierigen Entscheidungen benachrichtigt werden: Bei Geldgeschäften über 2500€, bei schwerwiegenden OPs, bei Gabe von Psychopharmaka, Sterilisation, bei Grundstücksangelegenheiten, bei Wohnungsauflösung.
Das kannst Du nochmal nachlesen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1896 und §1904.
Außerdem kann "das Gericht den Betreuer entlassen, wenn der Betreute eine gleich geeignete Person, die zur Übernahme bereit ist, als neuen Betreuer vorschlägt." § 1908 b.
Also, wenn da etwas passiert, was gegen ihren Willen ist, dann macht Euch schlau. Mir kommt die Sache jedenfalls faul vor. Die würde ich alle festnageln, bis sie für Euch etwas getan haben.
Viel Glück, lasst Euch helfen, ich wünsche Dir frohe Weihnachten in den Armen Deiner Liebsten.
- vor 1 Jahrzehnt
Da wird man beim lesen ja richtig traurig :(!
Leider kann ich dir keinen fachgerechten und kompetenten Rat geben,aber ich wünsche euch alles Gute,dass ihr das alles hin bekommt und gemeinsam das Fest der Liebe feiern könnt!!!
Liebe GrüÃe und viel Kraft für euch!
- skalenuslueckeLv 4vor 1 Jahrzehnt
wenn sie wieder gesund ist, braucht sie doch keinen Betreuer mehr. und kann nach Behandlungsabschluss wieder nach Hause gehen.
wünsche euch alles Gute!!