Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 1 Jahrzehnt

Steuerfrage zu 2 Nebenjobs.?

Hallo!

Ich habe folgendes Anliegen:

Ich arbeite zur Zeit in einem Minijob, wo ich 264€ bekomme.

Jetzt werde ich in den nächsten Tagen im Peek und Cloppenburg als Aushilfe anfangen und einen Studentenvertrag bekommen. Ich habe mich auf einen Stundenlohn von 8,50€ geeinigt.

Jetzt wurde ich für die Vertragsunterzeichnung gebeten, meine Lohnsteuerkarte mitzunehmen.

Wie wird sich das jetzt mit meinem ersten Job regeln? Muss es mit der Lohnsteuerkarte sein im zweiten Job? Wenn ja, kann ich dann die 8,50 vergessen, und darf davon einiges an Steuern abziehen? Danke schon mal für die Antworten !!

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wichtig als die Steuer ist die Tatsache dass Du bei dem zweiten Job nicht mehr als 16 Stunden arbeiten darfst! (400 €-264 €=136,00 € / 8,50 €/h= 16h) Denn wer keinen Hauptjob hat darf zwar so viele Minijobs haben wie er möchte, darf aber auf keinen Fall bei beiden Minijobs zusammen (!) über 400 Euro kommen! Okay, darf natürlich schon nur werden dann aus beiden Aushifsjobs zwei voll steuer- und sozialversicherungspflichtige Jobs.

    Nun zu den Steuern: als Aushilfskraft brauchst Du keine Steuerkarte abgeben da das Gehalt pauschal versteuert werden kann mit 2%. Weigert sich der Arbeitgeber diese 2% zu tragen kannst Du Dir die auch alternativ selber abziehen lassen. Ansonsten musst Du Dir eine Steuerkarte mit Steuerklasse 6 besorgen, zunächst massive Abzüge in Kauf in nehmen und im nächsten Jahr bist Du dann verpflichtet eine Steuererklärung zu machen wo Du dann jedoch die Steuern zurück bekommst.

    Letztendlich wird Dein Vorhaben aber wohl am ersten Punkt scheitern da ich davon ausgehe dass Du schon mehr als 16 Stunden bei Peek & Cloppenburg arbeiten möchtest.

    Weitere Infos findest Du hier:

    www.minijob-zentrale.de

    Deinen Fall findest Du speziell hier:

    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/Service...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich weiß das ein Minijobs steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Aber nur wenn man eine Grenze von 400€ nicht übersteigt. Das ist ja bei dir nicht der Fall.

    Ansonsten schau mal hier nach.

    http://www.ratgeber-steuer24.de/Aushilfen_Ferienjo...

    LG

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.