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Juristische Frage zur Eidesstattlichen Versicherung?

Ich habe bald eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben und wollte mich mal erkundigen was in meiner Situation eventuell gepfändet werden könnte.

Ich habe kein Einkommen von dem ich irgendwas erwähnen könnte und beziehe momentan noch Schüler-Bafög. Soweit ich weiß ist ein Verdienst unter 900€ und irgendwas sowieso nicht pfändbar.

Ich habe einen ziemlich schrottigen Computer, einen Drucker von Canon (der auch schon drei, oder vier Jahre alt ist) und ein Radio-/CD-/Kasseten-Hybrid mit zwei externen Boxen, den ich vor knapp 6 Jahren geschenkt bekommen habe.

Ich bin Schüler auf einer FOS mit Bereich Design und Fotografie und habe (da ich dies auch nebenberuflich mache, bzw. Hobby mäßig) eine Canon EOS 400D (digitale Spiegelreflex), ein Stativ, einen Blitz und zwei Objektive. Alles in allem entspricht der Wert der Kamera inkl. Equipment etwa 1200€, wenn nicht weniger.

Ich bekomme bald noch einen iMac 27" von meinem Onkel gestellt, um endlich wieder arbeiten zu können und die Chance zu haben die Schulden abzuarbeiten.

Meine Frage ist folgende:

Die Schulden die ich habe belaufen sich inkl. Anwalts- und Inkasso-Kosten auf fast 4500€ die ich nur in drei Raten bezahlen dürfte, was mir natürlich nicht möglich ist.

Ich will aber nicht meine Kamera auf's Spiel setzen. Könnte sie gepfändet werden, obwohl ich sie für die Schule, mein Hobby und meinen (unangemeldeten) privaten Nebenverdienst brauche?

Wie sieht es mit dem iMac aus. Soweit ich von meinem Onkel die mündl. Bestätigung bekommen würde dass er mir das Geld gegeben hat um mir den Mac zu kaufen, darf ich ihn behalten - oder?

Ich bin einverstanden die Schulden zu bezahlen, da ich sie ja auch verursacht habe - die jetztige Situation lässt jedoch keine Verhandlungen mehr offen und ich bin dazu gezwungen die Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Was kommt auf mich zu und wie kann ich mich absichern?

Irgendwelche Tips?

Gilt diese Eidesstattliche Versicherung 7 Jahre?

Ich möchte keine Privat-Insolvenz anmelden und sehe es noch nicht für nötig. Dennoch, was für Chancen habe ich die Kamera etc. zu behalten und weiteres zu regeln (falls noch mehr passieren sollte).

Ich habe z.B. durch deren Kontopfändungs-Schritt einige Rechnungen nicht zahlen können, da mir ausser den Sozialgeldern nichts zur Verfügung stand und ich keine Überweisungen durchführen konnte. Reicht es wenn ich denen das Protokoll der Eidesstattlichen Versicherung vorlege und eine Ratenzahlung vereinbare, oder ähnliches?

Ich habe noch keinen Job bekommen da ich neben der Schule momentan mit diesem Kram leicht überfordert bin. Deshalb auch die Frage über Yahoo-Clever. Wäre nett wenn ihr mir helfen könnt!

LG

Update:

@all:

Der Ursprüngliche Betrag ist weniger als der jetzige, da eben Ermittlungskosten etc. dazugekommen sind. Der Mac gehört nicht mir, genaugenommen wurde er mir finanziert, aber ist nicht in meinem Eigentum.

Warum ich frage ob die Geräte gepfändet werden können: so weit ich weiß dürfen nur Geräte gepfändet werden die mir gehören und die dem Wert der Schuldenhöhe entsprechen, oder nicht?

Danke soweit für die Antworten!

PS

Schulden entstehen manchmal auch ohne dass man es möchte. Aus Notsituationen heraus (Lebensgrundlagenerhaltung, etc.), oder Ausbildung. In meinem Fall war ich mit Garantie auch schlampig. Dennoch, zum Zeitpunkt der Kredit-Vereinbarung war die Möglichkeit der Tilgung gegeben. Bis schließlich äußerliche Störfaktoren zum erschweren des Problems beigetragen haben.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Himmel ***** und Wolkenbruch....

    wie kommst du in deinem Alter zu solchen Schulden?

    Ausbildung ist wichtig, ok, aber man muss sie auch finanzieren können.

    Andere studieren und müssen nebenbei arbeiten... und werden "wahnsinning".

    Willkommen im Club....das normale Erwchsenenenleben....wie komm ich durch und wie komm ich weiter....:)

    Die Hilfsbereitschaft deines Onkels solltest du verschweigen und genießen.

    Die EV gilt nicht 7 Jahre, sondern viel länger.

    Privatinsolvenz 7 Jahre.-----aber bitte mal Info in Rechtsseiten oder ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft, hat HH, Kostengünstig bis umsonst, gibt auc andere Beratungsstellen- kostengünstig oder umsonst- mach dich schlau---Tel.-Buch oder Internet!!!!)

    Wie konntest du es zu einer Kontopfändung kommen lassen???? Beratungsstellen, jede Mene!!

    Auf den Kosten bleibst du sitzen, verhandel aber über Ratenzahlung----Beratungsstellen helfen dir!!! Die EV ist dann ein Standbein über die monatl. Summe

    Viel Erfolg!

    ...und mehr Nachdenken im weiteren Leben!

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich ist Dir nicht möglich, Deine Schulden von den paar Kröten zu zahlen; das wußtest Du aber vorher schon, wieso also machst Du einen solchen Haufen Schulden? Sowohl Kamera als auch Mac können gepfändet werden, da sie sich in Deinem Eigentum befinden. Die EV gilt solange, bis die Schulden abgezahlt sind. Dein Onkel täte besser daran, Dir statt einer Luxuscomputerausführung in Form eines Macs einen Teil Deiner Schulden zu zahlen. Du siehst die Dinge etwas zu locker vom Hocker für meinen Geschmack. Mit einer EV hast Du auf der ganzen Linie die A....karte gezogen: kein neuer DSL Vertrag, kein Handyvertrag, keine Autofinanzierung, keine Ratenkäufe, kein gar nichts. Das Du mit den finanziellen Dingen etwas überfordert bist, glaube ich Dir gerne. Das Du deshalb keinen Job gefunden hast, halte ich für eine faule Ausrede. Du solltest sehen, dass du den Hintern hochbekommst, und mit den Gläubigern eine Einigung triffst, dafür müßtest Du aber ein glaubwürdiges Angebote machen können. Wenn du Pech hast und glaubwürdig dargelegt werden kann, dass Du von Anfang an wußtest, dass Du nicht zahlen kannst, machen sie womöglich eine Strafanzeige wegen Betruges. Das gleiche gilt für Schulden, die Du nach Abgabe der EV machst, da haben sie Dich direkt am Kragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    @pinkpedal

    quatsch...nach ablegen einer EV über die einkommens und vermögensverhältnisse ist diese drei jahre gültig und erlischt nach drei jahren automatisch.

    wird innerhalb der drei jahre die schuld beglichen,kann man die löschung beantragen.

    wird die schuld nicht beglichen,verlangt der gläubiger im regelfall nach verstreichen der drei jahre erneut eine EV.

    EDIT :wie kommt ihr alle auf den blödsinn,das eine EV (ehemals offenbarungseid) mehr als sieben jahre oder bis zum tod oder was auch immer gilt???

    was z.b.30 jahre lang gilt,ist ein vollstreckbarer titel,den ein gläubiger hat.

    um den durchzusetzen,kann er eine EV über die vermögensverhältnisse verlangen.und diese EV erlischt entweder drei jahre nach abgabe oder auf antrag durch löschung nach tilgung der schuld.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe z.B. durch deren Kontopfändungs-Schritt einige Rechnungen nicht zahlen können, da mir ausser den Sozialgeldern nichts zur Verfügung stand und ich keine Überweisungen durchführen konnte. Reicht es wenn ich denen das Protokoll der Eidesstattlichen Versicherung vorlege und eine Ratenzahlung vereinbare, oder ähnliches?

    nur soviel zu diesem Punkt:

    1. Sozialgelder sind nicht pfändbar sondern können innerhalb von 7 Tagen verfügt werden

    2. Man kann auch Barüberweisungen machen (kosten allerdings Gebühren)

    Edit: lol wozu Daumen runter? Meine Antwort ist definitiv richtig... hab ich da wohl den empfindlichen Nerv von jemand getroffen :D

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