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...und dann mal den Perso bitte!?

Letztens in einer Doku gesehen:

Polizeikontrolle nachts in Disko-Nähe. Ein voll besetzter PKW wird angehalten, Polizei zum Fahrer: Allgemeine Verkehrskontrolle, bitte mal Perso, Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein.

Und die anderen Insassen, bitte mal die Persos vorzeigen.

Hallo, wie kommt mir denn das vor? Wieso kann der Polizist von einem Fahrzeuginsassen den Perso verlangen - es sei denn, es kann vermutet werden, dass der Insasse noch minderjährig, besoffen und spät nachts unterwegs ist.

Mit welchem Recht kann bei einer Verkehrskontrolle die Polizei meinen Perso verlangen, wenn ich hinten sitze? Und was passiert, wenn ich keine Lust zum Vorzeigen habe - es gibt ja wohl auch keine Mitführungspflicht für den Perso?

Para

Und nebenbei: wer killt die dämliche YC-Rechtschreibprüfung?!?!

Hoppla! Sie haben offenbar 16 Schreibfehler.

Wo denn ihr Deppen?

Update:

Macht Euch das bitte mal nicht so einfach.

@FreddyHG, es besteht in D eine Ausweispflicht, aber keine Mitführungspflicht.

Kein Mensch hat das Recht, meinen Ausweis zu sehen, wenn nicht ein Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht. Wenn ich einfach in einem Auto sitze, darf niemand von mir den Ausweis verlangen. Eine Verkehrskontrolle bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug und den Fahrzeugführer.

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du musst dich jederzeit Ausweisen können!

    Das PolG deines Bundeslandes ist die rechtliche Grundlage dafür, dass die Polizei die Identität feststellen darf. jederzeit, jederorts. Dazu bedarf es keinen Grund!

    Hat man den perso nicht bei, kann man sich auch mit einem anderen Dokument, z.B. Fürherschein, Reisepass oder vielleicht sogar Schülerausweis ausweisen!

    Eine Mitführungspflicht besteht grundsätzlich nicht. Notfalls kann die Polizei deine Identität festestellen, indem sie mit Dir nach Hause fährt und du dann deinen Perso vorzeigst!

    In diesem Sinne....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland besteht AUSWEISPFLICHT!!!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

    @ Fragesteller: Das wird die Polizei / Zoll / Bundespolizei dir schon beibringen. Glaube mir, wenn ich mit einer Sache genügend Erfahrung habe, dann mit Dingen, die Zoll und Polizei betreffen.

    Außerdem darf die Polizei wenn der Begriff "ALLGEMEINE VERKEHRSKONTROLLE" genannt wird, alle Maßnahmen durchführen. Denn auch Mitfahrer können Straftaten begehen... es ist nicht nur verboten unter BTM oder Alkohol Einfluß zu fahren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist nicht verpflichtet einen Perso mitzunehmen. Die Polizei kann Dich aber mit auf die Wache nehmen um Deine Angaben zu kontrolloieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wo ist das Problem, den Ausweis vorzuzeigen, hast du eine Allergie gegen die Polizei? Die Polizei ist dafür da für Recht und Ordnung zu sorgen, ob es dir passt oder nicht.Wenn du nichts aufgefressen hast, kann es dir doch egal sein.Zeig ihnen den Ausweis, und alles ist in Ordnung.Warum hast du was gegen die Polizei, was ist dein Problem mit unseren Rechtsverständnis.

    Es ist leider so, das die Kriminalität in Deutschland immer schlimmer wird, da ist es mir lieber, die Polizei ist Präsent und beugt Straftaten vor, als das ich sie erst dann rufen muß wenn was passiert ist.Also denk mal darüber nach, bevor du wieder solche dummen unqualifizierten Fragen stellst.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Was eine Verkehrskontrolle ist scheinst du zu wissen.

    Gemäss des Jugendschutz -Gesetzes werden auch Personenkontrollen durchgeführt.

    Hast du als Kraftfahrer betrunkene 12- 14 jährige im Auto sitzen hast... könnte es dir unter Umständen auch Ärger einbringen.Und da gibt es viele Nuancen, was der kontrollierende Polizist sich vorstellen könnte.Als minimalstes Angebot könnte ich dir Vernachlässigung der Aufsichtpflicht

    vorwerfen.

    Zusätzlich hat der Bulle ständig Fahndungen von Diebstahl, Raub,Betrug oder illegale Einwanderung

    vermisst usw...auf seinem Tisch.(schau mal unter www.bka.de nach... das sind nur die veröffentlichten Fälle)

    Ist zwar nett von dir, wenn du eine Disko-Bekanntschaft nachhause fahren möchtest.

    Aber weisst du,wer da neben dir sitzt?

    Zum Thema Perso....

    Du bist verpflichtet, dich bei Aufforderung ausweisen zu können...

    Irgendwer hier hat die Antwort mit § geliefert.

    Muss allerdings kein Personalausweis sein.Schüler-oder Studentenausweis, Reisepass, Führerschein oder ein Betriebsausweis können schon genügen.

    Wichtig bei diesen Ausweisen ist ein erkennbares Foto.

    Wenn du das nicht willst,also den Typen deinen Ausweis zeigen.

    Viel Spass für 24 Stunden im Knast.

    Solange darf man dich festhalten... zur Feststellung der Identität.

    Ich weiss nicht, ob dir das gefallen würde.

    Für gewöhnlich wird an Ort und Stelle gebeten deine Taschen zu leeren,

    bevor man dich in den Einsatzwagen bittet.

    Findet man den Perso.. und das passt alles... kann es vorbei sein.

    Oder... du bekommst eine Anzeige wegen "Behinderung polizeilicher Arbeit".

    Im StGB stehen dafür Geldbussen im Vordergrund.

    Also überleg dir, was du in einer solchen Situation tust,alle Wege der Justiz sind unergründlich.

    Übrigens... die Deppen, die für die Rechtschreibprüfung verantwortlich sind. Das ist ein Computerprogramm.

    Wer das Wann mal erschaffen hat,,, keine Ahnung.

    Die Abkürzungen wie Perso kennt das Programm nicht. auch die doku..

    Da Yahoo aus Amerika kommt,

    sei es ihnen verziehen, das diese neue Sprache mit den Abkürzungen denen nicht geläufig ist.

    Hinzu kommt die neue Rechtschreibrefom, gegen die ich mich wehre.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach dem Perso fragen darf die Polizei jederzeit, nur etwas unternehmen, wenn ihn einer nicht dabei hat, nur bei Verdachtsfällen.

    Ich bin schon öfter in solche Routinekontrollen geraten, allerdings zu Fuß. Meistens machen sie die, wenn in der Nähe irgend etwas passiert, bei Großereignissen oder so. Manchmal auch bei Einbrüchen oder so in Tatortnähe, wenn der Bruch noch nicht lange her ist. Sie schauen sich willkürlich die Leute an, die sie antreffen - hauptsächlich ein bisschen verdächtig wirkende Leute, gegen die sie aber nichts vorliegen haben - so können sie, falls es später doch noch etwas gibt, nachsehen, wen sie ungefähr um die Zeit in der Nähe kontrolliert haben, und denjenigen dann vorladen und befragen.

    Einen Bekannten von mir haben sie bei so einer Kontrolle mal irrtümlich verhaftet - er hatte einen offenen Haftbefehl! Der stellte sich allerdings als Irrtum heraus, man suchte einen Mann gleichen Namens, und die Polizisten hatten das Geburtsdatum nicht verglichen. Sie nahmen ihn mit auf die Wache, dort stellte sich der Fehler heraus und innerhalb von 15 Minuten war er wieder frei. Na ja, Polizisten sind eben auch nur Menschen...

  • Lucky
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres, eine gesetzliche Mitführpflicht besteht in Deutschland JEDOCH NICHT. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Bürger hat die Pflicht, auf Verlangen seinen Ausweis vorzuzeigen. Jeder Polizist im Dienst das RECHT darauf zu bestehen. Auch wenn er nur Dummies vor sich hat.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ausweispflicht bedeutet nicht, dass man die Pflicht hat einen Ausweis zu haben. Es bedeutet, dass man die Pflicht hat, sich gegenüber den zur Kontrolle berechtigten Personen -wie z. B. Polizei- auf Verlangen ausweisen zu können. Es kann Dich niemand zwingen, den Perso dabeizuhaben. Falls Du ihn auf Verlangen einer berechtigten Person aber nicht vorzeigen kannst, mußt Du damit rechnen, dass man Dich so lange festhält, bis zweifelsfrei festgestellt wird, dass Du derjenige bist, für den Du Dich ausgibst.

    Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle braucht die Polizei keine Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sie kann einfach so und ganz allgemein kontrollieren, und es steht nirgendwo geschrieben, dass sich die Kontrolle ausschließlich auf Fahrzeug und Fahrzeugführer zu beziehen hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nach meiner Meinung,liegt gegen den Fahrer des PKW ein Verdacht vor,es kann sich um BTMG oder etwas anderes handeln und deswegen wollen die Polizisten von allen den Ausweis!!

    Normal ist das ganze nicht !!

    Quelle(n): Meine Erfahrungen mit dem Trachtenverein
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