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Einfuhrumsatzsteuer bezahlt als Kleinunternehmer und dann?
Als Kleinunternehmer habe ich Waren aus Drittländern importiert und verkaufe diese in Deutschland. Bei der Einfuhr habe ich die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen müssen. Als Kleinunternehmer weise ich aber die Umsatzsteuer (o. Mehrwertsteuer genannt) nicht aus auf den Rechnungen.
Habe ich ein Recht diese schon gezahlte Einfuhrumsatzsteuer wieder zu bekommen?
5 Antworten
- swissnickLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du musst keine Umsatzsteuer beim Verkauf abführen, also erhältst Du auch keine Vorsteuern oder Einfuhrumsatzsteuern zurück, denn die würden ja die normale Umsatzsteuer faktisch mindern.
Antwort also: nein - die Einfuhrumsatzsteuer musst Du voll bezahlen ohne Rückerstattung
Nur wenn Du selbst sehr viel exportieren würdest, könnte es sich gegebenenfalls lohnen, Dich freiwillig der Umsatzsteuer zu unterstellen - allerdings hast Du dann viele extra Umtriebe, lohnt also nicht wirklich.
- Michael K.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, kannst du gezahlte USt auch nicht geltend machen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
@Rüdiger
Dein heißer Tip ist so kalt wie der Hintern eines toten Mammuts. Bei Importen aus der EU fällt zwar keine EInfuhrumsatzsteuer an, dafür aber muss ein innergemeinschaftlicher Erwerb versteuert werden. Der Effekt ist derselbe..
Noch schlimmer: Wenn der Versender nicht unter den § 3c UStG (Versandhausparagraph) fällt, entsteht sogar die ausländische Steuer, und die ist in den meisten Mitgliedsstaaten höher als bei uns.
@pinkpeda
Kannst du bitte erläutern, an welcher Stelle ein Import mit der Kleinunternehmerregelung kollidieren sollte? Nein, kannst du nicht, denn deine Antwort ist Käse.
- vor 1 Jahrzehnt
genau so ist es. als kleinunternehmer bist du quasi wie eine privatperson. du zahlt die vorsteuer, kannst aber keine mehrwertsteuer einkassieren.
leider
du bleibst auf deinen schon gezahlten steuern sitzen und kannst sie nirgends geltend machen. können privatpersonen ja auch nicht.
aber heißer tipp: versuch, deine waren aus eu-ländern zu beziehen. auf diesen rechnungen wird auch keine mwsteuer ausgewiesen.
viel erfolg
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- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Als Importeur glaube ich nicht, dass Du noch als Kleinunternehmer durchgehst. Du müsstest eigentlich ein Gewerbe anmelden mit dem Geschäftszweck `Import und Verkauf von Waren´, mit allen steuerlichen Konsequenzen.
Ich bezweifle, dass Dein Unternehmen auf rechtlich einwandfreien Füßen steht. Du solltest Dich bei einem Steuerberater erkundigen.