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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 1 Jahrzehnt

Kann man die doch recht hohen Ausgaben der Ehefrau für Kosmetikartikel von der Steuer absetzen?

Als dringend notwendige Renovierungsarbeiten.

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, denn deine Frau kann ja bei so hohen Ausgaben für Spachtelmasse und Farbe, nur eine begnadete Kunstmalerin sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aber nur wenn die Ehefrau unter Denkmalschutz steht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar, wenn du irgendwo in der Steuererklärung

    ~ notwendige Restaurierung ~

    oder

    ~ Denkmal Erhaltung ~

    einbastelst müsste es klappen.

    ;-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vielleicht lieber als Unterhaltskosten für die Kosmetiktante, von der deine Frau das Zeug kauft?

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nee, aber sei doch mal ehrlich. Die sind doch nur so hoch, weil dir die Faltencreme selbst dauernd ins Gesicht schmierst und deshalb muss sie andauernd Nachschub holen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also das geht nicht, aber versuch mal deine Frau von der Steuer abzu setzen.

    Wer zuviel Schminke braucht hat 1 . ein Problem mit der Haut und 2. ein Problem mit sich selber.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn eine entsprechende Bescheinigung vom Denkmalamt vorgelegt werden kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja: Läuft über das Betriebskosten-Konto.

    Auf der anderen Seite kannst du aber den Besuch im Fußball-Stadion nicht als "Teilhabe am kulturellen Leben" verbriefen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man könnte die Kosmetika auch als Werkzeuge bezeichnen.

    Dann müsste es gehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du es klug anstellst (allgemeine Quittungen, die wenig aussagen), wird es klappen.

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