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wer kennt sich aus?wer ist selber hausmeister?
muss ein vermieter also der arbeitgeber im urlaubsfall und krankheitsfall für die vertretung zahlen?und die kosten dann den mietern auf die betriebskostenabrechnung setzen?und wer muss für vertretung sorgen?der vermieter also arbeitgeber?oder der hausmeister?
4 Antworten
- dwgafLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Leider geht aus deiner Frage nicht klar hervor, ob du als Hausmeister selbständig bist oder im Angestelltenverhältnis. (Oder "schwarz"?)
1. Du bist selbständig (z.B. Hausmeisterdienst):
Dann hast du einen Werkvertrag mit dem Vermieter oder Hausverwalter. In diesem Vertrag verpflichtest du dich, die im Vertrag genannten Arbeiten zu den im Vertrag festgelegten Terminen auszuführen. Bist du krank oder willst in Urlaub, hast DU für Ersatz zu sorgen, nicht der Vermieter! Es sei denn, dein Vertrag sagt etwas anderes.
2. Du bist angestellt:
Dann steht dir sowohl Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als auch Erholungsurlaub zu. In diesem Fall muss der Vermieter, bzw. dein Arbeitgeber, für Ersatz sorgen und dir deinen Lohn weiterzahlen.
3. Du arbeitest "unter der Hand":
Dann hast du natürlich keinen Anspruch auf Krankheit oder Urlaub, höchstens unbezahlt. Aber auch hier hat der Auftraggeber keinenrlei Ansprüche gegen dich.
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
das ist die sache des vermieters, und die zusatzkosten sind bei einer guten buchführung und kalkulation schon in den nebenkosten sprich hausmeisterkosten eingerechnet, so wie jeder arbeitgeber anhand einiger statistiken diese eventuelle zusatzkosten in die betriebskalkulation mit einfügt
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn es einen ordentlichen Anstellungsvertrag gibt, ist er auch zur Leistung von Sozialabgaben verpflichtet. Wenn nicht, sieht es eher übel aus: Dann wird nur die Zeit der Hausmeistertätigkeit berechnet.... auch sonstige Vergünstigungen wie Mietbefreiung können dann wegfallen. Ggf. sogar die Hausmeisterwohnung verlorengehen.