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Freistellungsaufträge für Fonds!?

Hallo,

Ich bin zur Zeit dabei meine Freistellungsaufträge zu überarbeiten und hab nun festgestellt, dass ich an einem meiner Fonds ca 500 € gewinn gemacht habe. Ich habe aber nur einen Freistellungsauftrag von ca. 120€.

Muss ich meinen ganzen Gewinn von der Steuer freistellen oder gibt es für Fonds eine Sonderregelung?

Dankeschön!

Clemens

Update:

Ich dachte der Freibetrag wäre 801€ für ledige!

2 Antworten

Bewertung
  • Fankle
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Sparerfreibetrag von 1421 Euro (danke Roswita!) gilt gleichermassen fuer Zinsen, Ausschuettungen von Fonds, Dividenden von Aktien usw. usf. Es gibt keine Sonderregelung fuer Fonds.

    In deinem konkreten Fall, handelt es sich um eine Ausschuettung oder um einen Kursgewinn?

    Kursgewinne werden erst besteuert, wenn du die Fondsanteile verkaufst, also den Gewinn realisierst, es sei denn du hast die Anteile vor dem 1.1.2009 gekauft und mindestens ein Jahr gehabt (Spekulationsfrist). Man kann auch realisierte Verluste, also Verkauf von Wertpapieren zu enem geringeren Kurs als dem Kaufkurs, dagegen rechnen, so dass die Steuerschuld verringert wird, oder vielleicht ganz wegfaellt.

    Ist es eine Ausschuettung, d.h. eine Gutschrift auf dein Giro- oder Referenzkonto zum Wertpapierdepot, dann wird die Steuer sofort faellig (siehe oben).

    Du musst im Grunde gar keinen Freistellungsauftrag stellen. Du kannst dann alles ueber die jaherliche Steuererklaerung zurueckholen.

  • Feder
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Clemens,

    Freistellungsauftrag

    Um den Sparerfreibetrag unverzüglich und nicht erst im Rahmen der Einkommen-steuererklärung auszuschöpfen, kann jeder Anleger gegenüber seiner, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen.

    Bei rechtzeitiger Vorlage werden bei Depotverwahrung die steuerpflichtigen Teile der Ausschüttungen des Fonds bis zur Höhe des Freistellungsauftrags (maximal 1.421 Euro pro Anleger bei Einzelveranlagung, bei Zusammen-veranlagten maximal 2.842 Euro ab 01.01.2004) ohne Abzug ausgezahlt bzw. bei thesaurierenden Fonds die Zinsabschlagsteuer den Anlegern erstattet.

    Gruß

    Roswita

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