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Anonym
Anonym fragte in SozialwissenschaftSonstiges - Sozialwissenschaft · vor 1 Jahrzehnt

Darf eine Arztpraxis festlegen, dass Rentner und Arbeitslose nur morgens kommen dürfen?

Eine Arztpraxis hat seit ein paar Tagen einen Zettel an der Tür, worauf bestimmt wird, dass Rentner und Arbeitslose nur noch zwischen 8 und 13 Uhr, bzw. nur bei akuten Fällen behandelt werden.

Die Nachmittagssprechsstunde wäre für Berufstätige.

Ist das zulässig, schliesslich kann ein Lebensmitteldiscounter doch auch nicht festlegen, wer wann zum Einkaufen kommt oder?

Update:

@Wendy

Es ist nicht mein Arzt. Ebenfalls gehöre ich (noch nicht) zu den genannten Gruppen. LOL

Und zerreissen wird dich auch niemand und selbst wenn, es ist deine Meinung und Basta.

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    klasse aktion deines arztes.

    mich nervt es immer, dass die ganzen rentner nachmittags das wartezimmer meines arztes blockieren und ich stundenlang warten muss.......

    das heisst nicht, dass ich was gegen rentner hab. wie aber schon leute vor mir geschrieben haben... die haben den ganze tag zeit. dann wäre es doch wirklich nur fair, wenn sie das vormittags zum arzt und zum einkaufen gehen, damit nachmittags berufstätige schneller durchkommen. schließlich zahlen die ja ihre rente ;-)

    so. jetzt könnt ihr mich in der luft zerreissen oder daumen nach unten klicken ;-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich möchte den arbeitslosen und Rentnern jetzt nicht zu Nahe treten, aber es ist doch so das sie den ganzen Tage Zeit haben.Ich denke mir sollte es ein Notfall sein , wird kein Arzt der Welt sagen kommen sie Morgen früh wieder. Berufstätige müssen Tagsüber arbeiten und haben meist nur die Möglichkeit Nachmittags oder Abends zum Arzt zu gehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Arzt ist ein freier Unternehmer und kann sein Praxismanagement nach seinem Willen ausführen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Das mag zwar praktisch sein, verstößt aber in eindeutiger Art und Weise gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, zumindest bei den Rentnern. Außerdem geht es einen Arzt einen feuchten Kerricht an, ob ich arbeitslos bin oder nicht. Speichert er solche Daten ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ich glaube nicht das ein Arzt so was darf. Ich bin zum Beispiel auch Rentnerin betreue aber meine beiden Enkelkinder am Vormittag. Ich könnte ja dann niemals zum Arzt gehen. Besser wäre es, der Arzt würde seine Patienten die Rentner oder Arbeitslos sind,bitten wenn möglich am Vormittag zu kommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist das ein Problem?

    Ich habe früher selbst in einer Arztpraxis gearbeitet, und wir haben Termine immer gesteuert:

    Vormittags Rentner und Mütter, deren Kinder in der Schule waren. (Arbeitslose gab es damals noch nicht so viele).

    Am frühen Nachmittag Mütter mit ihren Kindern, und die Spätnachmittags- und Abendstunden waren für die Berufstätigen reserviert.

    Sebstverständlich wurde zu jeder Zeit auch jeder Notfall behandelt.

    Mein jetziger Hausarzt macht es genauso, und ich finde es gut so.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einfach so zum Arzt gehen ohne jegliche Voranmeldung, ist nur im Notfall sinnvoll und angezeigt! Ansonsten ruft man vorher dort an und läßt sich einen Termin geben bei dem man mit max. 30 Minuten Wartezeit auch den Arzt sprechen kann! Das Wort "Behandlung" hat seine Berechtigung verloren! Nach max. 10 Minuten ist alles gesprochen und Du wirst mehr oder weniger aus dem Sprechzimmer hinausgeschoben.

    Dass Rentner oder Abeitslose den ganzen Tag Zeit haben, ist ein Gerücht! Einen halben Tag sitzen Sie unangemeldet schon mal beim Arzt! Und wenn Sie dann wie die meisten, eine 2.Person zu Hause Betreuen und Bekochen müssen, ist nach dem Einkauf und der allgemeinen Hausarbeit die Zeit schneller abgelaufen als bei einem Berufstätigen!

    Alle Rentner und Rentnerinnen die täglich über jahrzehnte 8 Stunden gearbeitet haben, würden diese Tätigkeit im Tausch der jetzt häuslichen Belastung gerne wieder eintauschen!

    Hört sich unglaubwürdig an, entspricht aber den Tatsachen!

    Quelle(n): Eigene Meinung!
  • PiKe
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hausrecht ist das Stichwort.

    Das haben übrigens auch Lebensmitteldiscounter. Die müssten auch nciht jeden in ihren Laden lassen ;)

  • |eve|
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Arzt kann versuchen, die "Besucherströme" zu lenken, was er mit Aushang des Zettels tut. Er wird aber vermutlich keinen Akutfall abweisen.

    Bei meinem Gynäkologen ist der Donnerstag der Tag, an dem lediglich die Schwangeren zu den Untersuchungen kommen, allerdings mit -seltenen- Ausnahmen. Wie die sich dann fühlen, möchte ich erst gar nicht wissen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja

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