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Zwangsvollstreckung - Zuerst Zinsen oder Gebühren zahlen?

In der Abzahlung einer Zwangsvollstreckungssache ist es mein Betreben die Gläubigerseite so stark zu schwächen vor Gericht wie nur möglich. Die Hauptsumme ist nun beglichen und auch die verzinslichen Kosten. Jetzt ist die Frage was man am besten als nächsten Posten erledigt, die Zinsen oder die Kosten - und da die Frage, ob man die Kosten nur insoweit bezahlt, wie sie im Vollstreckungsbescheid stehen. Also....was soll ich nun machen?

Update:

@poisondoro: mit Verlaub, aber das ist Quark!

dann fressen ja die Zinsen immer die Zahlung auf! Also immer erst die Hauptforderung begleichen, dann werden die Zinsen immer niedriger und der Gläubiger geschwächt, denn sein Einsatz - Hauptforderung - hat immer das höchste Gewicht.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wer die Kosten vernachlässigt, wird mit neuen Bekanntschaft machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zahlungen sollten immer zuerst auf Zinsen angerechnet werden - also auch VOR der Hauptforderung. Aber wenn die Gläubiger davon keine Ahnung haben und das nicht vernünftig überwachen - deren Problem.

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