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jasmin fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

mein fahrad von der polizei beschlagnahmt?

hallo mein rad wurde ca vor 2 wochen vor meiner tür im abgelossenen zustand geklaut durch zufall fuhr die person bei mit meinem rad vorbei , da wir drauzen die blätter wech machten hatte wie sie gesehn echt hammer wir haben sie angehalten und ihr mitgeteilt das das mein rad sei sie meinte ihre mutter hat es von einem bekannten gekauft ich habe die polizei angerufen das problem ist mir sagte mann ich kann keine vermissten meldung machen da ich die nummer nicht habe nun sagten die mir hätte ich schon hätte nur sagen müssen habe keine nummer mehr aber es sieht so und so aus toll nun kann ich nicht beweisen laut polizei das es mein rad ist meine mutter hat es vor jahren neu gekauft und findet nichts .die polizeit hat meine anzeige dann gegen die person auf genommen wegen diebstall und sollte ich keine nummer haben geht es zur stadt und wird versteigert .was kann ich nun machen habe ich mir nun ein eigentor geschossen .

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du sicher bist, daß es Dein Rad ist und Du Dein entwendetes Rad wiedererkannt hast, bist Du Zeuge einer Straftat.

    Die Tatverdächtige kann die Unwahrheit behaupten oder braucht gar nichts sagen. Wenn die Tatverdächtige auch nicht den Nachweis erbringen kann, daß sie das Rad rechtmäßig in ihrem Besitz hatte, dann muß die Polizei/Staatsanwaltschaft Deine Anzeige weiter verfolgen. Wenn die Mutter der Tatverdächtigen nun behauptet daß sie das Rad von einem Bekannte gekauft hat, kann diese Aussage ja von der Polizei überprüft werden. Auch die Besitzverhältnisse eines Fahrrades müssen von der Polizei oder dem Richter bei Diebstahlsverdacht eines Fahrrades aufgeklärt werden. Bei einer Gerichtsverhandlung ist der Richter in seiner Beweisführung (Zeugenbeweise) frei. Keinesfalls darf das Rad von der Stadt versteigert werden. Es wird nicht automatisch zu einer Fundsache wenn zwei ihr Eigentum an dem Rad behaupten.

    Noch zu klärende Fragen sind:

    An was hast Du das Rad wiedererkannt ( Farbe, Gebrauchsspuren, Reparaturen, Schloss, Besitz des Fahrradschlüssel)

    Wo wurde das Fahrrad zu welchem Preis neu gekauft. (jedes Geschäft muß 10 Jahre lang die Handelsunterlagen aufbewahren)

    Wie heißt der Bekannte der Mutter der Tatverdächtigen?

    Was hat das Rad angeblich bei diesem Bekannten wann gekostet?

    Wo hat dieser das Rad gekauft?

    Wenn sich durch die Beantwortung dieser Fragen weder durch die Polizei noch durch den Richter die Widersprüche ermitteln bzw. klären lassen (würde, was ich nicht annehme) das Fahrrad im Besitz der von Dir zu Unrecht Verdächtigten bleiben. Vor Gericht müssen alle Zeugen, sofern sie nicht als Beschuldigte oder Zeugnisverweigerungsberechtigte (z.B. Mutter) sind, aussagen und können vereidigt werden. Sie müssen darüber belehrt werden, dass jeder Meineid oder uneidliche Falschaussage bestraft wird. Unter diesen Umständen kann ich mir nicht vorstellen, daß alle prozeßbeteiligen Zeugen vereidigt oder unvereidigt wegen eines Fahrraddiebstahls falsch aussagen und bei Meineid (Verbrechen mit Mindeststrafe nicht unter einem Jahr) eine eigene Veruteilung riskieren.

    Wenn Du Dir 100 %ig sicher bist, daß es Dein Rad ist, nimm Dir einen Anwalt der Dich vertritt. Die Kosten dafür übernimmt der Verlierer.

    Mit Sicherheit wurde das Rad nicht von der Polizei beschlagnahmt, weil diese Beschlagnahme einen richterlichen Beschlagnahmebeschluss erfordert. Beschlagnahmte Gegenstände werden auch nicht versteigert. Sie werden dem Eigentümer/Besitzer zurückgegeben oder vernichtet.

    Quelle(n): Rechtskenntnisse aus dem Polizeirecht und Strafrecht.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Schwer... und eigentlich kannst du garnichts machen, wenn dir Beweismittel fehlen, das es sich dabei tatsächlich um dein Rad handelt.

    Selbst wenn alle deine Nachbarn bestätigen würden, das es tatsächlich dein Fahrrad ist.

    Auch wenn die Polizei dir gerne glaubt, das es sich tatsächlich um dein Fahrrad handelt...sie sind nunmal ans Gesetz gebunden.

    Bedeutet, du kannst nicht nachwesien, das es dein Fahrrad ist und auch wird man dem Dieb oder dem Verkäufer wahrscheinlich eh nicht nachweisen können, das dieses Fahrrad gestohlen wurde... da wäre auch der Kostenaufwand für Ermittlungen bezüglich eines Fahrrads einfach zu hoch.

    Dein Fahrrad wird wohl leider versteigert werden, die Anzeige und ein Verfahren eingestellt und das war es dann.

    Tut mir leid für dich.

    Mir ist auch schonmal solch eine Geschichte passiert und kann dir deine Enttäuschung und Wut gut nachempfinden ;-

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