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Sind Weihnachtsgeschenke für Firmenmitarbeiter Geschäfts- oder Privateigentum?

Ich habe in den vergangenen Jahren immer zu Weihnachten Päckchen an meine Ansprechpartner bei Lieferfirmen verschickt. Gesamtwert der Päckchen war nie über 20 Euro, Inhalt in der Regel Weihnachtskekse, Stollen und Portwein.

Nun soll dies in den Firmen so geregelt werden, daß die Mitarbeiter diese Geschenke nicht mehr persönlich annehmen dürfen, sondern diese in einen "großen Pott" kommen sollen, wo dann alle Mitarbeiter der Firma anlässlich einer kleinen Weihnachtsfeier ein Los bekommen und die einzelnen Geschenke dann per Losglück von den Mitarbeitern "gewonnen" werden können.

Das ist aber nicht, was ich will, sondern ich möchte meinem Ansprechpartner ein kleines Dankeschön zukommen lassen!

Inwieweit ist der Chef der Firma berechtigt, den Mitarbeitern mit Entlassung zu drohen, falls sich diese nicht an die Vorgaben halten, bzw. falls sich herausstellen sollte, daß diese, unter Umgehung dieser Richtlinie, die Geschenke nach Hause schicken lassen.

Darf ein Paket, daß ich an einen Herrn/Frau Mitarbeiter...- persönlich -, in Firma soundso, vom Wareneingang geöffnet werden??

Wäre nett, wenn sich in der Community rechtsbewanderte Mitglieder finden würden, die mir da eine nette Auskunft geben.

Danke im voraus!

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich gilt das Postgeheimnis auch innerhalb der Unternehmung. Wie entsprechende Post zu kennzeichnen ist die als privat eingestuft wird steht in der DIN. Der Vermerk "persönlich" ist nicht ausschlaggebend. Der Chef der Firma ist in seinen Richtlinien allerdings frei. Er kann Anordnungen treffen die das Empfangen und versenden von "Privatpost" einschränkt. Dies wird er in der Regel auch tun - im konkreten Fall heißt das: Wenn er anordnet dass Privatpakete (Beschenkungen) untersagt sind dann gilt dies. Der Unternehmer kann dies mit der Sicherstellung des Betriebsfriedens begründen. Aus seiner Stellung im Unternehmen kann kein persönlicher Vorteil geschlagen werden - weil jemand mal besonders nett ist. Vielleicht hält sich der Empfänger ja nur an die Unternehmensrichtlinien. Dies ist auch ungerecht da i.d.R. an der Bearbeitung mehrere Beteiligt sind. Der Chef handelt hier korrekt da es andere Möglichkeiten der Dankbarkeit gibt - vor allem etwas was nicht den kollegialen Frieden stören kann. Das Verlangen des Chefs die Pakete zu bündeln und per Los zu entscheiden ist eine Möglichkeit die machbar ist.

    Eine Kündigung durch den Chef (nach vorheriger Abmahnung) wird in diesem Fall Bestand haben. Dies geht aus der Handlungs- und Weisungsbefugnis des Vorgesetzten i.d.F v. 2003 heraus. Dies wäre kein Missbrauch der Weisungsbefugnis und des Erlasses v. Richtlinien d.Vorgesetzten.

    Quelle(n): Studium
  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Arbeitgeber darf die Annahme von Geschenken grundsätzlich untersagen, ob sie nun 20 Cent oder 20 Euro gekostet haben. Die Alternative, Geschenke zu sammeln und zu (ver-)teilen, ist in Betrieben durchaus üblich.

    Wenn du privat etwas schenken willst, musst du das auch als Privatperson tun - und dann eben auch an die Privatadresse.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schicke sie an die Privatadresse. Du ersparst Deinen Partnern Ärger

  • klaus
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    alle Weihnachtsgeschenke und Zuwendungen von Lieferanten sind Geschaeftseigentum, da der Chef der Firma ja die Lieferanten bezahlt und nicht der Angestellte.

    Sollte der Angestellte Weihnachtsgeschenke ungefragt mitnehmen, kann der Chef der Firma ihn wegen Diebstahls entlassen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich gehören Zuwendungen, die eine Person aufgrund seiner Tätigkeit bei eine Unternehmen erhält, dem Unternehmen an sich.

    Wenn Du aus persönlichen Gründen persönliche Geschenke machst, gehören sie der beschenkten Person.

    Ebenfalls besteht die Möglichkeit, der Firmenleitung entsprechend mitzuteilen, dass eine Weihnachtsgeschenk zugestellt würde, sofern es an die betroffene Person ausgehändigt wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Firmenpost ist NIEMALS Privateigentum. Nicht umsonst werden solche Geschenke üblicherweise direkt an die Privatadresse gesandt.

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