Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Cristi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Mahnbescheid 1 Jahr später erhalten ist das rechtens?

Hallo,

ich habe letzte Woche ein Mahnbescheid von einem Versandhaus (momentan groß in den Medien) bekommen. So auf dem Mahnbescheid steht das folgende Datum 16.12.2008 und ist mir am 09.10.2009 also fast 1 Jahr später zugekommen. Laut Vermerk steht da Anschriftsänderung aufgrund Neuzustellungsantrag vom 01.10.2009. Ich habe in den letzten Jahren weder Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von dem Versandhaus erhalten. Jetzt meine Frage ist das überhaupt rechtens das ein Mahnbescheid seit Erstellung 1 Jahr später ins Haus flattert. Danke

LG

Cristi

Update:

Also Umgezogen bin ich erst 2006 und bis dahin ist an meiner alten adresse nichts angekommen und auch trotz Nachsendeantrag ist an der neuen Adresse seit 3 Jahren nichts gekommen. Es wurde Ware als Sammelbesteller bestellt aber alles an die Kunden abgetragen, also es war nichts für den Persönlichen gebrauch. Also selbst wenn ich als Sammelbesteller fungiert habe, müßen die nicht an mich sondern an meine sogenannten Kunden die Forderungen stellen die haben ja alles schriftlich. Ich bezahle doch nicht für evtl. Kunden die ihre Ware nicht bezahlt haben.

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja das mit dem verspäteten MB ist schon rechtens, weil Quelle ja offenbar eine offene Rechnung geltend macht - Ob die Forderung als solche rechtens ist oder ganz andere Kunden hierfür infrage kommen oder eventuell auch schon verjährt ,kann ich natürlich nicht beurteilen -

    Aber auch hier gilt - gegen ungerechtfertigte Forderungen per MB muß man sich wehren, also erst einmal Widerspruch bei Gericht einlegen und dann abwarten ob und in welcher Form Quelle dann den Anspruch begründet -

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rechnungen sind gültig bis drei Jahre nach Rechnungsstellung, dazu ist gar kein Mahnbescheid erforderlich.

    Ist es also richtig, dass du dort etwas gekauft und warum auch immer noch nicht bezahlt hast, musst du jetzt zahlen.

    Ergänzung:

    Als Sammelbesteller bist DU Vertragspartner des Versandhauses und HAFTEST FÜR ALLE.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du geld schuldest ist es rechtens es auch zurückzuzahlen!!!!!!!!!!!!

    desweiteren musst du das was du im nachtrag geschrieben hast mit der entsprechenden stelle abklären !!!!!!! und nicht hier nachfragen das bringt wenig

    auf jeden fall musst du dich darum kuemmern und reagieren sonst bekommst du einen vollstreckungsbescheid und das heisst pfändung wenn du sonst nichts entgegenzusetzen hast

  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Gegensatz zu einer Mahnung ist der Mahnbescheid eine Urkunde. Das ein Mahnbescheid auch einen höheren Stellenwert als eine Mahnung hat, erkennt man daran, dass der Mahnbescheid durch das zuständige Amtsgericht ausgefüllt wurde. Sollte der Mahnbescheid echt sein, dies kannst du immerhin durch einen Anruf bei dem Gericht, der den Bescheid ausgefüllt hat erfahren, ist es fünf Minuten vor 12.

    Wie bereits oben aufgeführt beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre siehe hierzu § 196 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Weiterhin beginnt die Verjährung erst mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist vgl. § 199 Abs. 1 Nr. 1BGB. Somit beginnt die Verjährung in deinem Fall erst am 01.01.2009 um 0 Uhr an zu laufen vgl. § 187 Abs. 1 BGB (es handelt sich hier um ein Ereignis). Folglich endet die Verjährung am 31.12. 2011 um 24 Uhr vgl. § 188 Abs. 2 Alternative 1 BGB.

    Hinzu kommt in deinem Fall (immer vorausgesetzt der Mahnbescheid ist echt), dass die Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gehemmt wird. Diese Hemmung dauert gem. § 204 Abs. 2 BGB sechs Monate. Was wiederum bedeutet, dass zu den drei Jahren die Hemmung von 6 Monaten hinzukommt.

    Fazit: Erkundige dich, ob der Mahnbescheid echt ist, sollte das der Fall sein und du hast wirklich etwas in dem Laden gekauft, so wirst du um die Zahlung nicht vorbei kommen.

    Noch ein weiterer Tipp: Bis her waren die Kosten noch klein, sollte hier aber noch ein Vollstreckungsbeamter oder das Gericht weiter bemüht werden, wird es so richtig teuer.

    Quelle(n): Bürgerliches Gesetzbuch
  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst nur widersprechen, wenn das Geld inzwischen bezahlt ist. Ich empfehle es aber, wenn die Forderung rechtens ist, sofort zu zahlen. Was sonst kommt, wird für Dich unangenehm

  • vor 1 Jahrzehnt

    schuldest du denen geld, ja oder nein, wenn ja ist es rechtens , wenn nein , dann ist es nicht rechtens

    die insolvenzverwalter wühlen jetzt alles auf ist doch klar, die wollen kohle reinschaffen in die insolvenzmasse

    *du bist leider in der beweispflicht. ignorierte mahnungen können üble folgen haben, vor allem , wenn schon alles gelaufen ist. hatte einen fall, 2,5 jahre später, das opfer musste zahlen , weil die akten schon geschlossen waren! 1200,00 euro. wer schuld war wuste er dann auch, hat dann auf meinen rat hin, zivilrechtlich dann geklagt gegen die frau und hat sein geld zurückbekommen.aber er war erst mal der gestresste.wenn so ein verfahren abgeschlossen wird und man so was ignoriert, kann auch kein anwalt mehr helfen!in der beweispflicht ist der angemahnte dann-leider

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich muss mich doch sehr über die Antworten hier wundern!

    Natürlich ist das rechtens, denn Quelle ist KEIN Abzockverein wie 99Downloads (wird hier ständig gefragt)

    Deutsche Mühlen mahlen langsam, da kann es unter diversen Umständen schon sein, das eine Mahung auch erst nach einem Jahr kommt.

    Offensichtlich hast du da was nicht bezahlt.....am einfachsten wäre es aber, du rufst bei Quelle einfach mal an!!! Die Telenummer müsste da auch irgendwo stehen...so klärst du das am besten, bevor du hier fragst....

    Rechnungen bzw offene Zahlungen verfallen nach frühestens 10 Jahren!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    wie schon gesagt wurde, versuchen die Insolvenzverwalter von Quelle Geld reinzuschaffen! Mein Freund hat gestern von einem Anwalt (i.A. von Quelle) einen Mahnbescheid bekommen.. die anscheinende Rechnung ist von 1996! Gehen am Freitag zum Anwalt, kann dir ja dann schreiben, was er gesagt hat.

    Lg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der MB ist wegen Unzustellbarkeit schwebend unwirksam und die Einspruchsfrist fängt mit der ZUSTELLUNG an zu zählen. Statt hier rumzujammern solltest Du froh sein, dass nicht gleich noch eine Betrugsanzeige ins Haus flattert. Immerhin sind Geldschulden Bringschulden und keine Holschulden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein ist es nicht

    wenn der mahnbescheid jetz erst gekommen ist, du nachweisen kannst das keine zahlungsaufforderung gekommen ist oder ähnliches, dann haben die pech und du musst nichts zahlen

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.