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Versicherung von Steuer absetzbar?
Ist eine Rechtschutzversicherung für Selbstständige & Unternehmer von der Steuer absetzbar ?
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Versicherungen sind für Selbstständige / Unternehmer nur von der Steuer absetzbar, sofern sie "keine Betriebsausgaben" darstellen.
Sind es Betriebsausgaben, so werden Versicherungen schon in der Buchhaltung erfasst.
Bei der Rechtschutzversicherung ist nur der Anteil des "Berufs-Rechtschutzes" absetzbar.
Dieser muss und kann, wenn es sich um Kombi-Versicherungen handelt von der Versicherungsgesellschaft bescheinigt werden.
Dies gilt für Arbeitnehmer.
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Bei Unternehmer handelt es sich in den meisten Fällen um "Betriebsausgaben".
Da diese schon in der "laufenden Buchhaltung" erfasst werden, hat und darf die Versicherung "nicht mehr in der Steuererklärung aufgeführt werden".
- swissnickLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja selbstverständlich - sofern und so weit die Versicherung geschäftliche Risiken abdeckt, gilt sie als geschäftlicher Aufwand und ist absetzbar.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja, dass ist sie. Da du nach Versicherungen generell gefragt hast, möchte ich an dieser Stelle genereller antworten.
Für jede berufliche (also selbstständige und nicht selbstständige) Tätigkeit ist jede Plichtversicherung von der Steuer absetzbar.
So können alle Steuerpflichtigen die Haftpflichtversicherung für das KFZ- von der Steuer abgesetzt werden. Auch die normale Haftpflichversicherung ist von der Steuer absetzbar!!!
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es kommt darauf an, für welche Leistungen. Eine Privatrechtschutzverischerung ist für einen Selbständigen nicht absetzbar, eine Mietrechtschutzversicherung ist für ein Hausbesitzer absetzbar.Es kommt deshalb auf den Einzelfall an. Die Unternehmerrechtschutzversicherung sind auch erheblich teurer, da das Risiko gröÃer ist. Deshalb rentiert sich eine solche Versicherung für Unternehmen und Selbständige kaum
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