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Steht mir Kindergeld zu?
Hallo zusammen!
Ich bin leider nach einer Erkrankung von meinem Chef gekündigt worden. Nun ist meine Frage, ob mir noch zusätzlich zu meinem Arbeitslosengeld 1, Höhe ca.500Euro, Kindergeld zusteht.
Ich bin 23 Jahre alt, lebe allein. Soweit ich weiß müsste das Kindergeld obwohl ich allein lebe von meiner Mutter beantragt werden...
Über Antworten freue ich mich sehr!
Liebe Grüße Kathi
Man kann doch auch für sich selber Kindergeld beantragen, war das nicht bis zum 35. Lebensjahr, wenn die Umstände gegeben sind?
Eigene Kinder habe ich nicht.
ich meinte bis zum 25. lebensjahr. Natürlich weiß ich das meine Mutter das beantragen muss und ich habe mich bei der KG kasse nun selbst erkundigt und es steht meiner Mutter bzw, mir noch zu. Also vielen Dank für die vielen Falschen Antworten.
Außerdem hab ich noch nie so einen mist gehört das man sein Arbeitslosengeld seinen Eltern geben muss...haha
7 Antworten
- BrigitteLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Soweit ich weiß wird K.G. bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, wenn mann in der Ausbildung ist! Ich denke das kommt bei dir nicht in Frage! Aber ruf am besten die K.G. kasse an und frag nach, dann weißt du es genau!
- Hör malLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hier kannst du die Voraussetzungen nachlesen, unter denen du Kindergeld beantragen kannst:
- LeneLv 6vor 1 Jahrzehnt
Kindergeld ist für diejenigen, die Kinder haben, nicht für die, die Kinder sind.
Wenn deine Mutter dir Unterhalt leisten würde, weil du noch in der Ausbildung bist, dann könnte sie Kindergeld beantragen. Das ist aber nun mal nicht der Fall.
"Man kann doch auch für sich selber Kindergeld beantragen, war das nicht bis zum 35. Lebensjahr" => Pardon, aber das ist nun echt der Brüller!
- Ella la bellaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Da Du verpflichtet bist, die 500 Euro bei Deiner Mutter abzugeben,
steht ihr kein Kindergeld zu. Dir steht sowieso kein Kindergeld zu.
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