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kündigung, abfindung?

Ich wurde während meiner Kur gekündigt und habe einige Fragen dazu.

Gibt es eine Stelle(Büro) in jeder Stadt, an die ich mich wenden kann?

( Abfindung usw.)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ergänzend zu den vorherigen Antwortern, unbedingt eine verbindliche Rechtsberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen noch folgende Hinweise:

    - Die Uhr tickt, ab Erhalt der Kündigung hast Du nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

    - Die erstinstanzlichen Kosten vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei selbst tragen, es gibt hier nicht die übliche Regel, dass der Unterlegene alle Kosten zahlen muss.

    - Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.

    Quelle(n): Vielleicht beantwortet folgende Seite schon einige Deiner Fragen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Ha...
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Empfehle dringend einen "Fachanwalt für Arbeitsrecht" aufzusuchen.

    Allein schon wegen dem einreichen einer "Kündigungsschutz-Klage",

  • Am besten fragst Du da einen Anwalt. Das kannst Du auch im Internet tun. Hier z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-__f...

    Da steht u.a. auch: Eine Regelung, nach welcher der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit des Arbeitnehmers nicht kündigen darf, gibt es nicht.

    Soweit ich weiß ist das nicht kostenlos aber so hast Du eine qualifizierte Antwort zu Deinem speziellen Fall.

  • Ilse 2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Während der Kur gekündigt? Das dürfte vom Arbeitgeber sehr schwierig zu begründen sein.

    Sowas geht nur im Ausnahmefall.

    Ich geh davon aus, daß dir nicht wegen Verhaltensmängeln o.ä. gekündigt wurde? D.h. falls du dein Wegbleiben (Kur) nicht angemeldet hättest, oder falls du etwas gestohlen hättest, dann wäre die Kündigung rechtens; sonst eher nicht.

    Du hast Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

    Du mußt also unbedingt der Kündigung widersprechen.

    Einen Anwalt solltest du auch einschalten. Und den Betriebsrat fragen, warum der Kündigung zugestimmt wurde (falls es überhaupt einen BR gibt).

    Wenn du in einer Gewerkschaft bist, hast du damit auch Rechtsschutz in solchen Dingen. Wenn nicht, überprüf deine Versicherungen. Und wenn du auch keine passende Rechtsschutzversicherung hast, zahl halt den Anwalt. Sooo teuer ist das auch nicht, gemessen daran, was auf dem Spiel steht.

    Letztlich muß sowieso die Partei deinen Anwalt zahlen, die vor Gericht unterliegt, also voraussichtlich der Arbeitgeber.

    Wenn du sehr wenig Geld hast, probier es mit Armenrecht (einfach mal googeln).

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo lotusblüte,

    soweit mir bekannt ist, darf der Arbeitgeber im Krankheitsfall nur kündigen, wenn es die betrieblichen Belange erfordern (z.B. Betriebsschließung, Insolvenz usw.).

    In Deinem Fall steht Dir eine Abfindung zu (für jedes gearbeitete Jahr in der Firma 1/2 Bruttogehalt).

    Du hast nun 2 Möglichkeiten:

    1. Kündigungsschutzklage, wenn der Betrieb weiter besteht. Krankheit ist kein Kündigungsgrund. Hier läuft es auf Abfindung hinaus.

    2. Mit dem Arbeitgeber sprechen, worauf er die Kündigung begründet, wenn kein Kündigungsgrund genannt wurde und auf Wiedereinstellung klagen. Dann muss er Dich weiter beschäftigen.

    Such Dir deshalb einen Anwalt für Arbeitsrecht. Betriebsrat (wenn vorhanden, muss der Kündigung zustimmen) hilft Dir hier nicht weiter. Bist Du in einer Gewerkschaft, dann kannst Du hier Rechtsbeistand anfordern. Dafür bezahlst Du ja Beiträge.

    Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

    Und wenn das mit der Wiedereinstellung nicht funktioniert, findest Du vielleicht hier die Alternative: http://www.karrierechance24.info/

    Gruß André

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wo kann man dich denn während deiner kur kündigen? das geht doch gar nicht! und an deiner stelle würd ich mal zum anwalt, der wird dir schon erklären, wie du da vorgehen sollst.

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