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jeani fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

was versteht man unter der gewaltenverschränkung?

es gibt ja die drei gewalten: exekutive,judikative und legislative. was ist dann mit gewaltenverschränkung gemeint und wer kann mir beispiele dafür geben?

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Präsidialdemokratie in den USA hat eine klare Tennung zwischen Exekutive und Legislative. Sie werden auch getrennt von einander gewählt, d.h. ein Präsident hat u.U. keine Mehrehit in Parlament. In dt. ist die Exekutive Teil der Legislativen und wird von dieser gewählt. Da es hier keine eindeutige Trennung gibt, redet man in so einem Falle von einer Gewaltenverschränkung, da die Exektutive natürlich von der Legislativen kontrolliert wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Gewaltenverschränkung ist eine Durchbrechung der strikten Gewaltenteilung. Dabei steht aber nicht im Vordergrund, wie die einzelnen Organe der jeweiligen Gewalten gewählt oder ernannt usw. werden, sondern was die jeweiligen Gewalten für Aufgaben erledigen.

    So darf niemals in den Kernbereich einer der drei Staatsgewalten eingegriffen werden und keine der Staatsgewalten darf ein Übergewicht zu den anderen Gewalten erhalten. "Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau des Grundgesetzes zu entnehmen"

    Das "beste" Beispiel für eine Gewaltenverschränkung in Deutschland sind die durch Regierungen oder Minister (also die Exekutive) erlassenen Rechtsverordnungen die quasi Gesetzescharakter (materielles Recht im Gegensatz zum formellen Recht im Gesetzgebungsverfahren) haben (was ja der Legislativen zuzuordnen wäre; sh. Art. 80 GG).

    Weitere Beispiele sind aber auch alle Verwaltungstätigkeiten der Legislative oder Judikative (Prüfungsabnahmen etc.) oder die Ausübung des Hausrechts im Bundestag (exekutiv) durch den Bundestagspräsidenten (legislativ).

    Quelle(n): Die schlauen Passagen stammen vom Bundesverfassungsgericht oder aus Ingo von Münch, "Staatsrecht". Der Rest von mir - aber ich hab das mal - viel früher - ein bisserl studieren dürfen....
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