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Ich hoffe nicht das es passiert aber man weiß nie?

Hallo ich werde wahrscheinlich arbeitslos ich habe grade mal knapp über 12 monate gearbeitet. und suche natürlich so schnell wie möglich etwas neues aber was steht mir vom staat zu wenn es so schnell nicht klappt mit einem neuen job hartz4 oder arbeitslosen geld.ich habe bisher jedem monat nur 310 euro verdient.hat das eine auswirkung auf die zahlungen z,b harz4 oder arbeitslosen geld..es ist war eine ausbildung die mit nur 310 euro netto vergütet würde.

Ich wohne noch zu hause, und muss keine eigende miete zahlen oder ähnliches nur kostgeld.

Update:

Die 310 euro haben nie zum leben ausgereicht.

da sogar ein harz4 empfänger mehr bekommt der ganzen tag zuhause ist und nichts tut ich gehe 8 stunden jeden tag arbeiten und bekomme weniger.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo siloo,

    Du hast länger als 12 Monate zusammenhängend gearbeitet und der Arbeitgeber hat die Beiträge zur AV (Arbeitslosenversicherung) bezahlt? Dann steht Dir ALG1 für mindestens 12 Monate zu. Das sind ca 70% aus dem Durchschnittsnettolohn der letzten 3 Monate. Davon werden noch Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen.

    In Deinem Fall sind im Haushalt noch andere Einkommen vorhanden, dann bekommst Du ohne deren Offenlegung kein Hartz4 und weil Du keine Miete zahlst für eigenen Wohnraum, auch keinen Wohngeldzuschuss. Die Berater beim Arbeitsamt können Dir aber anhand erster Zahlen (Du musst keine Lohnbescheinigungen vorlegen, sondern überschlägst grob das Haushaltseinkommen) schon sagen, ob Du Hartz4 beantragen solltest, das geht auch als Lohnzuschuss, wenn das Haushaltseinkommen von meinetwegen 3 Personen unter dem Regelsatz liegt. Dann springt das Amt ein und gibt in der Regel was dazu.

    Leider besteht heute jederzeit die Möglichkeit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden. Ich empfehle Dir, schau Dich bereits jetzt nach einem 2. Standbein um. Du kannst auch Nebenjobs arbeiten bis 400€ sozialversicherungspflichtig oder als Freiberufler/Gewerbetreibender eine nebenberufliche, gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Hierbei darfst Du Gewinne bis 400€ einfahren. Das ist legal, solange Du ein Kleingewerbe/Nebengewerbe anmeldest. Allerdings müssen dann auch alle Einnahmen und Ausgaben ordentlich bei der Steuererklärung angegeben werden, Du brauchst einen Steuerberater, der auch Geld kostet. Das rechnet sich in der Regel für Leute, die weit über die 400€ Zuverdienstgrenze hinauskommen. Aber es gibt gute Software, die den Steuerberater fast ersetzen kann.

    Schau mal hier: http://www.karrierechance24.info/

    Ich hoffe, das hilft Dir erst einmal weiter.

    Gruß André

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf alle Fälle steht dir Arbeitslosengeld zu und Hartz4 kommt später, wenn es das noch in einem Jahr überhaupt gibt.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da du länger als 6 Monate am Stück gearbeitet hast, steht dir mindestens ein Jahr Arbeitslosengeld 1 zu, das ist ein bestimmter Prozentsatz (meist 60%) deines letzten Lohns. Wenn das zum Leben nicht reicht, kannst du evtl. weitere Leistungen beantragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du allein lebst, kannst Du jetzt schon zusätzliches Geld beantragen - bis zum Hartz IV Satz.

    Ansonsten rate ich Dir: bewerben, bewerben, bewerben...

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