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2 Briefe vom Amtsgericht was bedeuten sie ( insolvenz)?
hallo
bin seit einem jahr im eröffneten verfahren und habe heute 2 briefe bekommen vom amtsgericht mit folgender mitteilung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von XYZ
wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf Dezember 2009 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung des Treuhänders,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
d) Anhörung der Gläubigerversammlung zur beantragten Restschuldbefreiung
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis, sowie Versagungsanträge zur beantragten Restschuldbefreiung sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Mangels Teilungsmasse wird eine Schlussverteilung nicht stattfinden.
Die Vergütung und Auslagen des Treuhänders sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden
und der 2. brief ist eine art rechung mit einem gesammtbetrag und dan steht da der festgesetzte betrag ist wegen der bewilligten stundung aus der staatskasse zu erstatten
hoffe ihr könnt mir helfen ich versteh dieses amtsdeutsch nicht so
danke
das verfahren ist doch schon seit einem jahr eröffent und die rechng wurde gestundet
2 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hoffe ich kann etwas helfen,jedoch binn ich mir auch nicht ganz sicher
Ich denke mal das nach Dez.2009 die Wohlverhaltensphase beginnt.
Unteranderem wurde ja geguckt ob etwas Vermögen vorhanden ist welches veteilt wird,vielleicht hat hier ja jemand Einwände gegen.
Forderungen die du eventuell vergesseb hattest und vom Gläbiger oder auch von dir nachgereicht wurden, werden nochmals überprüft.
Gegen eine Restschuldbefreiung können auch Einwende sein, z.B wegen unerlaubten Handlungen deinerseits(könnte ja sein das du z.B.eine EV abgegeben hast und anschließend auf Raten gekauft hast-das wärez.B eine unerlaubte Handlung)
Wenn dann alles ok,dann geht es in die Wohlverhaltensphase.