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Was gilt gesetzlich als Sozialgeld?

Ich bin seit Juli 2009 in stationäre Behandlung und habe nur 600,- monatlich Krankengeld und wollte, weil ich noch für mehrere Monate in eine stationäre Behandlung gehe, mich von den GEZ-Gebühren für diese Monate befreien lassen. Doch der Antrag wurde abgelehnt, da das Krankengeld nicht als Sozialgeld zählt!

Ist das so und wenn nicht, gibt es da schon Gerichtsurteile oder dergleichen im Internet?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sozialgeld nach § 28 SGB II ist eine spezielle Leistung des deutschen Sozialsystems für hilfebedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig sind (also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben) und mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der selbst dem Grunde nach Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann, in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II leben,

    soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII haben.

    Daneben haben auch nicht erwerbsfähige, minderjährige Kinder von nach dem BAföG förderungsfähigen Auszubildenden Anspruch auf das Sozialgeld.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Guten Tag

    Leider gibt es keinen §, der hier greifen würde.

    Aber mache es doch einfach so. Das Krankenhaus kann deine Angaben bestätigen und dagegen können sie nichts machen.

    §§§§§§§§§§

    Schon wieder: Zum 01.01.2009 sind die Rundfunkgebühren für TV-Geräte um 95 Cent auf 17,98 pro Monat gestiegen. Aber Sie können dabei sparen - und den Programm-Verantwortlichen damit auch noch ein Schnippchen schlagen:

    Bei längerer Abwesenheit (mindestens 1 Monat) ist es zulässig, sich vorübergehend bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) abzumelden! Einfach ein Fax mit Adresse und Kundennummer vor Beginn des Kalendermonats an die Fax-Hotline 0180/5510700 (0,14 EUR/min aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) schicken. Lassen Sie es sich per Rückfax bestätigen.

    Schönen Abend

  • vor 1 Jahrzehnt

    krankengeld ist von haus aus eine versicherungsleistung. wenn das deine einzigen einkünfte sind und du unter ca.miete + 450,-€ liegst lohnt es sich, einen antrag aufr ALG II oder (vorübergehende) Rente nach SGB XII zu beantragen. DAS ist dann sozialgeld und berechtigt zu bezug einer GEZ-Befreiung

  • Buffy
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    in den Krankenhäusern gibt es doch jemanden vom sozialen dienst. Die wissen vielleicht Rat. Viel Erfolg und Gute Besserung

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz sicher gibt es die aber Rechtsberatung ist hier verboten!

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