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Eine Frage an Muslime: Kann jemand aus dem muslimischen Glauben "exkommuniziert" (entfernt) werden?

Ich frage mich, ob es so etwas wie eine "Kündigung der Mitgliedschaft" im muslimischen Glauben gibt. Was muss jemand tun, damit er "rausgeworfen" wird? Gibt es dafür einen Fachbegriff?

Oder können alle Mitglieder tun und lassen, was sie wollen?

Update:

Wow, das ist ja schon ganz interessant! Da gruselt's mich ja förmlich.

Update 2:

@bierfass: Ich hab' echt was gegen Institutionen, die ihre Mitglieder nicht wieder gehen lassen.

Update 3:

@Kajo: Danke für die Richtigstellung. Jetzt bin ich wieder beruhigt ;-)

Update 4:

@Sarah: Dein Avatarbild erschreckt mich. Sollte Gott wirklich gewollt haben, dass Frauen so herumlaufen (müssen)?

Update 5:

Sarah hat sich umbenannt in Amina?

18 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    exkommuniziert kann auch etwas anderes bedeuten nämlich von sachen ausgeschlossen z.b. wenn wir Muslime mit absicht Alkohol trinken dann wird nach vielen gelehrten 40 tage das gebet nicht erhört

    aber so wie du das meinst nein man kann nur selber unglaube begehen

    den nur Allah darf richten

    @Barracuda komm lies dir mal die Bibel da steht man darf nicht lügen also wieso tust du das

    im Quran steh ganz klar das man sie nur steinig darf wenn sie von ihnen eine gefahr besteht also wenn sie nicht friedlich bleiben sonder gegen uns Muslime vorgehen

    Und wenn Allah es gewollt hätte, hätte Er ihnen Macht über euch geben können; dann hätten sie sicherlich gegen euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen, sondern euch Frieden bieten; dann hat Allah euch keinen Grund gegen sie gegeben.

    Sure 4:89

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    es kann niemand ausser durch den tod entfernt werden und freiwillig kann auch kein moslem aus dem islam austreten! einmal moslem=immer moslem!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Starwars Exkommunikation, bedeutet auch bei Katholiken nicht Ausschluss Einmal katholisch, immer katholisch. unabhängig der Betrachtung des Betroffenen. Mutter meinte "Die anderen kochen auch alle nur mit Wasser!" Dazu ist keine Wiederlegung möglich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der naheliegendste Begriff zu Exkommunikation ist 'takfir' eine Erklärung von der 'ummah', der Gemeinschaft oder des Gerichts, gegen ein Individum oder eine Gruppe. Diese werden als 'kuffar', Ungläubige bezeichnet. z.B. eine Muslimah die jemanden heiratet der nicht Muslime ist oder Authoren von Schriften die als anti-Islamisch gelten. (Salman Rushdie, Nasr Abu Zaid)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Niemand wird dann in irgendeiner weise bestraft wie: hand ab, steinigung usw. Man wird auch nicht umgebracht.

    Man ist kein Moslem mehr wenn man shirk macht! Das ist eine Sünde!

    Das heißt jetzt nicht dass wenn man einmal sündigt das man dann

    direkt kein moslem mehr ist.

    Shirk ist wenn man neben Allah (oder eben Gott) noch andere

    Götter sieht!

    Solange man weiß das Allah der einzige Gott und an Allah glaubt und dass Mohammed s.a.v. sein gesandter ist, ist man ein Moslem!

    Außerdem sind die 5 Säulen im Islam dabei auch sehr wichtig.

    Oder googelt mal :

    Sura-t ul Ikhlas

    (sure der aufrichtigkeit)

    Geht am besten mal auf die Seite das steht was shirk ist!:

    http://al-shia.de/artikel/shirk.htm

    @ M F: Ich habe mir deine Antwort bei:

    Frage an die Moslems in Deutschland?

    nochmal durchgelesen und dich leider falsch verstanden! Und ich finde es gut dass du deine Antwort verständlicher gemacht hast! Ich entschuldige mich bei dir! =)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, der Islam kennt den Begriff der Exkommunikation nicht.

    Waere ja auch sinnlos.

    Du brauchst nur 2 Zeugen, sagst die Schahada... "Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah"

    (Arabisch: Ash Hadu an La ilaha il Allah)

    "Und ich bezeuge, dass Mohammed der Gesandte Allahs ist"

    (arabisch: Wa Ash Hadu anna muhammadan rasullallah)

    uns schon bist du wieder Moslem.

    Das geht schneller als das Rein und Raus bei ner Drehtuer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, gibt es nicht.

    Weil gem. Koran/Islam nur Allah dein Richter bzgl. deiner Rechtschaffenheit sein kann.

    Also kann kein Imam, Scheich, oder sonst ein Mensch bestimmen ob Du von der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen wirst, ob Du gläubig oder ungläubig bist.

    Ja - Du darfst tun und lassen was Du willst, weil Du alleine Dich am jüngsten Tag für Deine Taten verantwortest.

    Ansonsten zeugen manch chritl. Antworten mal wieder von Arroganz und Unwissenheit und der Absicht den Islam als etwas hinzustellen, was er nicht ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Abfall vom glaube jeglicher Art wird mit dem Tod bestraft, siehe Scharia Gesetz.

  • vor 4 Jahren

    Dass ist die eine Sache. Desweiteren stehlen sie Dir einen Teil DEINES Rauches und somit DEINES Nikotins. guy muss somit einen völlig neuen Tatbestand festlegen. Der eigentliche Diebstahl bedingt den Vorsatz. Hier wäre es dann ein fahrlässiger Diebstahl, absolut neu ! "Wer sich bewusst damit abfindet, eine fremde, bewegliche Sache . . ." "... wird mit ? ? ? bestraft !"

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ein Mensch,Konvertiert oder aus geburt,Moslem ist.Dann kann er aus der Religion entfernt werden,indem man einen anderen Menschen Tötet,oder einen Anderen Gott neben Allah annimmt!

    Dann wird der raus geworfene "Ungläubiger" genannt !كافر auf Arabisch !

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