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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist das nun Totschlag oder Mord?

1. Eine lästige Stubenfliege versehentlich zu erschlagen.

2. Eine lästige Stubenfliege absichtlich zu erschlagen

Update:

PS: Mögliches Strafmaß dafür?

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1. ist fahrlässige Tötung und kann bis zu 5 Jahren Haft führen. Die Strafe kann sich erhöhen, wenn die fahrlässige Tötung mit dem Straftatbestand der Körperverletzung einhergeht - was in Bezug auf die Fliege der Fall ist.

    2. Kann Totschlag oder Mord sein.

    Als Totschlag kann es dann gewertet werden, wenn Du die Fliege einfach nur erschlägst. Hat Dich die Fliege davor extrem aufgeregt und bewusst provoziert, handelt es sich um strafmildernde Umstände. Also ein minderschwerer Fall. Zu rechnen ist mit 5-15 Jahren.

    Mord ist es, wenn Du ein Marmeladenbrötchen oder sonstiges als Köder ausgelegt hast, Dich reglos in Lauerstellung begibst und die Fliege heimtückisch und hinterrücks erschlägst.

    Diese klebrigen Fliegenbänder zB sind eindeutig Mord, weil bis ins Detail geplant und nicht im Affekt durchgeführt; mit der Fliegenklatsche erschlagen im wahrsten Sinne des Wortes nur Totschlag.

    Da Fliegen aber keine ;Menschen und auch keine Wirbeltiere sind (Tierquälerei von Wirbeltieren brächte bis zu 3 Jahren Haft) kannst Du aber soviele Fliegen ermorden wie Dir beliebt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. fahrlässige Tötung

    Strafmaß: Ein Popoklatsch mit der Fliegenkatsche

    2. besonders heimtückischer Mord!

    Strafmaß: Einen Tag im Fliegen-Kostüm verbringen

    strafmindernd bei schlechter Kindheit:

    ein Popoklatsch mit der elektrischen Fliegen-

    klatsche

  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du sie danach aufisst kommst Du mit Mundraub straflos davon.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jagdinstinkt, Überbleibsel aus der Frühzeit des Menschseins. Nur waren damals noch die Stubenfliegen größer, weshalb der Faustkeil entworfen werden musste.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    *heul* *schluchz* Was hast Du getan!?! Sie war mein Ein und Alles! Wir hatten uns doch sooooooooooooooooo lieb!!

    Nu isse Matsch! *groll* *grummel*

    Ja, genau! Strafe muss sein! Los, Bodensee leertrinken! *armevorderbrustverschränk*

  • Danny
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    1. ist meiner meinung nach totschlag, da man nicht geplant hat die fliege zu töten, sondern im affekt gehandelt hat.

    2. ist mord, da einen die fliege schon ne ganze weile genervt hat und man malt sich schon aus, wie man die fliege nun am besten zerquetschen kann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sowohl Mord als auch Totschlag setzen Vorsatz voraus, ist bei 1.) also nicht gegeben. Für Mord muss ein entsprechendes Merkmal hinzukommen (s.u.).

    Außerdem ist es nicht nett, seine Schwiegermutter als "lästige Stubenfliege" zu bezeichnen, das allein erfüllt schon den Tatbestand der Beleidigung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    he, he. Dann bin ich wohl ein Massenmörder ?

    lol

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Freispruch, da in jedem Fall Notwehr!

  • vor 1 Jahrzehnt

    du serienkiller, das ist vorsätzlich und wird mit elektrischem stuhl geahndet, so da hast du es aber Mörder du :-)

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