Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Ist das nun Totschlag oder Mord?
1. Eine lästige Stubenfliege versehentlich zu erschlagen.
2. Eine lästige Stubenfliege absichtlich zu erschlagen
PS: Mögliches Strafmaß dafür?
12 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
1. ist fahrlässige Tötung und kann bis zu 5 Jahren Haft führen. Die Strafe kann sich erhöhen, wenn die fahrlässige Tötung mit dem Straftatbestand der Körperverletzung einhergeht - was in Bezug auf die Fliege der Fall ist.
2. Kann Totschlag oder Mord sein.
Als Totschlag kann es dann gewertet werden, wenn Du die Fliege einfach nur erschlägst. Hat Dich die Fliege davor extrem aufgeregt und bewusst provoziert, handelt es sich um strafmildernde Umstände. Also ein minderschwerer Fall. Zu rechnen ist mit 5-15 Jahren.
Mord ist es, wenn Du ein Marmeladenbrötchen oder sonstiges als Köder ausgelegt hast, Dich reglos in Lauerstellung begibst und die Fliege heimtückisch und hinterrücks erschlägst.
Diese klebrigen Fliegenbänder zB sind eindeutig Mord, weil bis ins Detail geplant und nicht im Affekt durchgeführt; mit der Fliegenklatsche erschlagen im wahrsten Sinne des Wortes nur Totschlag.
Da Fliegen aber keine ;Menschen und auch keine Wirbeltiere sind (Tierquälerei von Wirbeltieren brächte bis zu 3 Jahren Haft) kannst Du aber soviele Fliegen ermorden wie Dir beliebt.
- FrenchyLv 6vor 1 Jahrzehnt
1. fahrlässige Tötung
Strafmaß: Ein Popoklatsch mit der Fliegenkatsche
2. besonders heimtückischer Mord!
Strafmaß: Einen Tag im Fliegen-Kostüm verbringen
strafmindernd bei schlechter Kindheit:
ein Popoklatsch mit der elektrischen Fliegen-
klatsche
- paradoxLv 7vor 1 Jahrzehnt
Jagdinstinkt, Überbleibsel aus der Frühzeit des Menschseins. Nur waren damals noch die Stubenfliegen größer, weshalb der Faustkeil entworfen werden musste.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
*heul* *schluchz* Was hast Du getan!?! Sie war mein Ein und Alles! Wir hatten uns doch sooooooooooooooooo lieb!!
Nu isse Matsch! *groll* *grummel*
Ja, genau! Strafe muss sein! Los, Bodensee leertrinken! *armevorderbrustverschränk*
- DannyLv 5vor 1 Jahrzehnt
1. ist meiner meinung nach totschlag, da man nicht geplant hat die fliege zu töten, sondern im affekt gehandelt hat.
2. ist mord, da einen die fliege schon ne ganze weile genervt hat und man malt sich schon aus, wie man die fliege nun am besten zerquetschen kann.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sowohl Mord als auch Totschlag setzen Vorsatz voraus, ist bei 1.) also nicht gegeben. Für Mord muss ein entsprechendes Merkmal hinzukommen (s.u.).
Außerdem ist es nicht nett, seine Schwiegermutter als "lästige Stubenfliege" zu bezeichnen, das allein erfüllt schon den Tatbestand der Beleidigung.
Quelle(n): http://www.juraforum.de/lexikon/Mordmerkmale - Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
du serienkiller, das ist vorsätzlich und wird mit elektrischem stuhl geahndet, so da hast du es aber Mörder du :-)