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Welche Lohnsteuerklasse?

moin moin,

Ich bin Selbsständig (über 30.000) und meine Frau arbeitet auf 450.-

Ein Kind kommt im Feb. 2010. Meine Frau wird das Gehalt weiter beziehen. Welche Steuerklasse ist für uns am besten?

Die Gemeinde hat nun 3 für meine Frau und 5 für mich eingetragen. Selbsständige hätten immer 5......????

meine Frau zahlt doch eh keine Steuern....!!!

danke für die Antworten

Grüße

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Steuerklasse ist schon richtig.

    Nur ist es ziemlich unwirtschaftlich für 450 Euro arbeiten zu gehen. Besser wäre es wenn sich Deine Frau zur Aushilfe "degradieren" lassen würde. Sie müsste dann weniger Stunden arbeiten und hätte unterm Strich sogar mehr verdient da der Lohn dann steuerfrei wäre. So gehört das mit in die Steuererklärung und erhöht Euer gemeinsames Einkommen. Verdient Deine Frau jedoch "nur" maximal 400 Euro kann sie diese brutto für netto verdienen und das Geld muss nicht versteuert werden.

    Oh, da kommt mir der Gedanke dass Du als Selbständiger bestimmt privat krankenversichert bist und das so natürlich besser ist da Deine Frau mit 450 Euro Gehalt gesetzlich pflichtversichert ist. Sprech aber mal mit der Krankenkasse was das kosten würde Deine Frau bei Dir mitzuversichern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Gemeinde hat Recht, da Du selbständig tätig bist und daher nicht über Lohnsteuerkarte abgerechnet wirst, Deine Frau aber schon, daher ist es besser, wenn Sie die günstigere Steuerklasse bekommt. Bei 450 € brutto im Monat würde dann gar keine Steuer anfallen.

    Ein Job über 400 € bietet sozialversicherungsrechtlich Vorteile, da man kranken-,pflege-,renten-, oder arbeitslosenversichert ist.

  • junile
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du selbstständig bist als Einzelunternehmer, zahlst du doch keine Lohnsteuer, sondern eine Einkommensteuer.

    Bist du allerdings als Geschäftsführer eingetragen bei z.B. einer GmbH, beziehst du ein Gehalt und wirst damit Lohnsteuerpflichtig.

    In diesem Fall wäre es dür dich natürlich besser in Lohnsteuerklasse 3 veranlagt zu werden, mit dem Kind dann in 3.1.

    Hat deine Frau einen 400,00 € - Job, zahlt sie keine Steuer.

    Die Gemeinde hat gesagt, dass Selbstständige immer Steuerklasse 5 hätten, kann ich so nicht glauben. Die Veranlagung in Lohnsteuerklasse 3 + 5 ist für Verheiratete. Der mit dem größeren Gehalt nimmt die 3, der mit dem kleineren die 5.

    Eine weitere Möglichkeit ist, dass beide Ehepartner in 4 gehen.

    Das ist in Betracht zu ziehen, wenn das Gehalt bei beiden ungefähr gleich ist.

    Wenn keiner von euch lohnsteuerpflichtig ist, ist es eigentlich egal, was das Amt auf eure Lohnsteuerkarten schreibt.

    Gruß

    junile

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann mir nur an den Kopf fassen.

    Die Frau des Hauses hat wohl einen 400 € - Job und ihr wird also keine Lohnsteuer einbehaltem. Für sie ist die Lohnsteuerklasse daher gleichgültig.

    Er ist selbständig, daher also auch kein Lohnsteuerfall. Lohnsteuer wird ja nur von Gehältern, Löhnen, also Einkünften aus NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT durch den Arbeitgeber einbehalten.

    Die Lohnsteuerklasse ist in diesem Fall also schnurzegal !!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage wurde hier schon mal gestellt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    ohne mich jetzt besonders auszukenne würde ich sagen umgekehrt wäre besser.

    Gruß

    Krabs

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der mehr verdient sollte immer in Lohnsteuerklasse 3 sein, der nachteil ist allerdings, das man beim Lohnsteuerbescheid immer was bezahlen muß.

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