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Würdet ihr euer Kind in eine Psychiatrie einweisen lassen?
Hallo
der erwachsene Sohn eines Geschäftspartners meines Vaters hat Wahnvorstellungen (fühlt sich verfolgt und bedroht von der eigenen Tante) und ist jetzt für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingeliefert worden, auf Beschluss des Vaters. Der Sohn wollte es nicht, aber er war zum Schluss eine Gefahr für die Tante und sich selbst. Vorher war er selbst erfolgreicher Geschäftsmann und hat nie eingesehen, dass er krank ist. Würdet ihr euer Kind auch in eine Psychiatrie einweisen lassen, sogar gegen seinen Willen?
15 Antworten
- GotlandLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Gefahr in Verzug ist und der Patient nicht einsichts u.-therapiewillig ist,erfolgt eine Einweisung gem.PsychKG und dient zum Schutze u.-Wohle des Patienten.
Der ganze Aufwand kann normal und friedlich verlaufen,also d.h.,der Patient weißt sich selber ein in eine geschlossene Psychatrie ein und lässt sich dort therapieren,
oder,
es erfolgt mittels Amtsarzt eine Einweisung gem.PsychKG wenn der Patient dermaßen renitent wird und eine friedliche Lösung nicht mehr machbar ist,der Transport kann durch den Rettungsdienst sowie durch die Polizei erfolgen.
Nach folgenden §§ wird eine Einweisung erfolgen:
§34,61-64,66,223,239,323c StGB sowie nach den jeweiligen Landesunterbringungsgesetzen.
Es ist eine m.E.,derbe Zwickmühle aber,ich selber hätte genauso gehandelt wie der Geschäftspartner deines Vaters,denn hätte dieser nicht gehandelt,hätte er sich gem.§323c StGB strafbar gemacht(unterlassene Hilfeleistung) ,ferner,dient diese Unterbringung zum Wohle des Patienten.Gerade bei solch schweren Wahnvorstellungen kann es zu einem Desaster kommen und in diesem Falle war Gefahr in Verzug,hätte selbst der Amtarzt,Haus bzw.,Notarzt nicht gehandelt wäre dieses eine Vereitelung im Amt gewesen.
Ich selber bzw.,wir vom Rettungsdienst machen solche Transporte nicht gerne da es auch auf dem RTW eskalieren kann,wenn zuvor ein Patient welcher Zwangseingewiesen wird,ruhig und friedlich war und plötzlich renitent wird.
Abgesehen davon,sind solche Transporte sehr verhasst bei uns,da der jeweilige Transportführer/in auf dem RTW in seiner Funktion als Rettungsassistent,alleinig verantwortlich ist für den gesamten Transport sowie für den Patienten!!!!!,und das mit seiner Unterschrift!!!.
In den härtesten Fällen wird dann fixiert,aber hierfür muß ein zwingender Grund vorliegen d.h.,diese Anordnung kommt dann vom jeweiligen einweisenden Amtsarzt,Haus bzw.,Notarzt.Ich bin heilfroh,als Rettungsassistent diese Fixierungsgeschichten nicht in meiner Notkompetenz zu haben,da eine Fixerung auch stets mit Gefahren verbunden ist,später d.h.,in einer Klinik entscheidet immer ein Richter ob und wie lange fixiert werden darf bzw.,soll.
Quelle(n): Rettungsassistent im Lkr.Ostholstein - DisplicentiaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ãhm... gegen den eigenen Willen kann niemand, der voll geschäftsfähig ist, in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden, auch wenn der Vater das "beschlieÃt".
Der Verbleib auf "unbestimmte Zeit" in einer Klinik bedarf noch immer der ärztlichen Einweisung, oder auch die Polizei kann aufgegriffene Personen, die nicht Herr ihrer geistigen Kräfte zu sein scheinen, in eine Klinik (zur Begutachtung) überführen.
Ein Vater kann das nicht, das muss hier mal festgehalten werden - das ginge nur, wenn dem Sohn seine Entscheidungsfähigkeit per Gutachten aberkannt und der Vater als Vormund eingesetzt wird, oder das Kind minderjährig ist.
Ich habe meine Tochter einweisen lassen wollen, die 18-jährig, sich sofort dagegen gewehrt hat. Sie wurde in der Klinik gegen ihren Willen nicht einmal untersucht.
Eine psychiatrische Klinik ist eine Institution, die Menschen hilft, sich wieder mental zu stabilisieren, und die darauf achtet, das Betroffene weder zu einer Gefahr für sich selbst, als auch für andere werden. Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, mit diesen Menschen in "normaler" Art und Weise zu leben und zu kommunizieren, dann ist der Aufenthalt in einer Klinik sicherlich sinnvoll und anzustreben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
in dem moment wo er für sich und andere eine gefahr darstellt definitiv. zur eigenen sicherheit und zur sicherheit der tante war das zwingend erforderlich. du beantwortest dir deine frage selbst....
in dem moment in dem meine kinder für sich selbst und andere eine gefahr darstellen würde ich es zu sicherheit aller beteiligten tun müssen.
hätte es der vater nicht getan hätte es ein anderer getan.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
die Einweisung in die Psychiatrie - freiwillig oder zwangsweise erfolgt nur durch einen Arzt - Angehörige können und müssen einen Facharzt konsultieren und die Problematik schildern, wenn Selbst- oder Fremdgefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden kann -
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- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn man damit einer gerichtlichen Einweisung zuvorkommen kann, sollte man das tun.
- drunfonLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es ist zwar hart, aber wenn es nötig ist, würde ich das auch tun ! Da gibt es sicher eine lange lange Vorgeschichte.
Der Begriff "Psychiatrie" schreckt sehr ab, aber was soll denn sonst in so einer Situation noch helfen ?
- maciejLv 5vor 1 Jahrzehnt
ja,denn er ist eine gefahr für die tante und er kann sich selber was antun.
- ?Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Auf jedenfall! Aber bevor es soweit gekommen wäre hätte ich es erstmal mit einem Psychiater versucht und der hätte den Sohn dann erstmal auf medis eingestellt, und sowas hilft oft auch. Auch wenn der sohn es vorher nie eingesehen hat das er krank ist, hätte sein vater doch vorher schon handeln können damit es erst gar nicht soweit kommt.
Quelle(n): allgemein wissen - trinityLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich stelle mir das sehr schwer vor.Wenn es aber eine Gefahr für das Kind und andere gäbe,wie in diesem Fall,ist es wohl besser.
Ich würde mich auf jeden Fall um die bestmögliche Behandlung bemühen und nur auf Zeit.
- vor 1 Jahrzehnt
Psychosen gehören immer in ärztliche Behandlung. Sie sind eine ernst zunehmende Krankheit.
Und wenn der Patient eine Gefahr für sich und andere darstellt, erfolgt auch eine Behandlung gegen seinen eigenen Willen.